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Vergaberecht, Vergabelexikon

Teilnahmefrist

In zweistufigen Vergabeverfahren legt der Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb eine Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags fest. Oberhalb der Schwellenwerte gilt hierfür grundsätzlich eine Mindestfrist von 30 Tagen. Es besteht die Möglichkeiten der Verkürzung auf bis zu 10 Kalendertage bei Dringlichkeit, §§ 16 Abs. 7, 17 Abs. 8 VgV. Unterhalb der Schwellenwerte muss die Frist angemessen sein, eine gesetzliche Mindestfrist hierfür existiert jedoch nicht.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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