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Vergaberecht, Vergabelexikon

Vergabeverordnung

Die Vergabeverordnung (VgV) regelt neben dem 4. Teil des GWB die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sektorenvergaben, die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen sowie die Konzessionsvergabe fallen nicht darunter. Bei Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte gelten Abschnitt 1 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Die Vergabeverordnung (VgV) finden Sie in unserer Rubrik Vergaberecht unter Gesetze und Verordnungen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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