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Vergaberecht, Vergabelexikon

Wahlpositionen

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder andere Ausführungsart erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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