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Vergaberecht, Vergabelexikon

Wertungsstufen

Nach Eingang der Angebote erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt eine formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien ermittelt. Die Wertungsstufen müssen getrennt voneinander geprüft werden, eine Vermischung ist unzulässig. Insbesondere darf auf der vierten Stufe nicht erneut die Eignung des Bieters berücksichtigt werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema Wertungsstufen in unserem Vergabe24-Blog.

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