BA.086.084 - Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen XXV (Knielinger See) und XXIII (Wintersdorf bis zur Murg) - Projektsteuerung
Amtlicher Bekanntmachungstext
Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen XXV (Knielinger See) und XXIII (Wintersdorf bis zur Murg) - Projektsteuerung ( 53.1b2-8961.40/RHWD )
53.1b2-8961.40/RHWD
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE122
Telefon: +49 7219267485
E-Mail: Jens.Teege@rpk.bwl.de
Hauptadresse: (URL)
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref531/Seiten/default.aspx
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16a203ee97f-28157be87a5ac3e
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16a203ee97f-28157be87a5ac3e
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen XXV (Knielinger See) und XXIII (Wintersdorf bis zur Murg) - Projektsteuerung
Referenznummer der Bekanntmachung: 53.1b2-8961.40/RHWD
71541000-2
Dienstleistungen
Projektsteuerung für die Sanierungsplanung an Rheinhochwasserdämmen nach HOAI LP 1-4
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE122
Regierungspräsidium Karlsruhe
Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.1
Markgrafenstraße 46
76133 Karlsruhe
Die Sanierungsplanungen erfolgen in 2 Planungslosen:
Planungslos 1: RHWD XXIII (Wintersdorf bis zur Murg, 8,3 km)
Planungslos 2: RHWD XXV (Knielinger See, 2,3 km)
Grundleistungen und besondere Leistungen der Projektsteuerung (für die Projektstufen 1 und 2) gemäß AHOSchriftenreihe, Heft Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Stand Mai 2014und Heft Nr. 19 "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft",Stand Januar 2018.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zur Sanierungsplanung der einzelnen Planungslose sind jeweils folgende Leistungen erforderlich,die durch die Projektsteuerung (ggfs. auch zeitversetzt) auszuschreiben und bis zu den Erlassen derPlanfeststellungsbeschlüsse zu begleiten sind:
? Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-4
? Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-4
? Geotechnische Leistungen (Aufstellen eines Erkundungsprogramms der Baugrundverhältnisse von Dammund Untergrund / Begleitung der Bohrungen / Auswertung der Ergebnisse der Bohrung und Erstellung einesgeotechnischen Berichts / Erarbeitung eines Qualitätssicherungskonzeptes (QSP))
? Erkundungsbohrungen durch eine entsprechende Fachfirma (VOB-Ausschreibung)
? Vermessung einschließlich Erstellung DGM
? ggfs. Leistungen zu Hydrologie und Geohydrologie sowie Hydraulik
? Umweltplanung (Durchführung Scoping-Termin / Kartierungen / Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung(saP) / Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) gemäß § 26 HOAI 2013 einschließlich E-/A-Bilanzierung /Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) / FFH-Verträglichkeitsprüfung (einschließlich FFH-Vorprüfung))
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 16.08.2019 Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag endet erst mit den Erlassen der für die Maßnahmen erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse. Aufgrund der Bearbeitungszeiten der Planfeststellungsverfahren kann eine Verlängerung des Auftrages über das voraussichtliche Auftragsende hinaus erforderlich werden.
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden anhand der in den beigefügten Unterlagengeforderten Erklärungen und Nachweise formal und inhaltlich geprüft und gewertet.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbungunterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Eine Mehrfachbenennung derselben Unterauftragnehmer durchmehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ist zulässig.
Wegen der gebotenen Gleichbehandlung kann eine solche Mehrfachbenennung durch mehrere für dieVerhandlungen ausgewählte Bieter jedoch dazu führen, dass die betroffenen Unterauftragnehmer nicht anden Verhandlungsgesprächen teilnehmen dürfen, insofern ist die Übertragung der Projektleitung und derstellvertretenden Projektleitung an Unterauftragnehmer nicht möglich.
Wird die maximale Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durchTeilnahmeanträge mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 17.05.2019 10:00 Uhr
Tag: 03.06.2019
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt istjedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinenRechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagenund in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, diebereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antragunzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
15.04.2019