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BA.091.716 - Neuvergabe eines Gas-Konzessionsvertrages für die Stadt Schopfheim gem. § 46 Abs. 2 EnWG



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neuvergabe eines Gas-Konzessionsvertrages für die Stadt Schopfheim gem. § 46 Abs. 2 EnWG  ( 119/18 )

119/18  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Schopfheim

Postanschrift: Hauptstraße 29 - 31
Postleitzahl / Ort: 79650 Schopfheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE139

Telefon: +49 7622396-0
E-Mail: info@schopfheim.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.schopfheim.de
 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16aa1291ccd-465f283e1009acc1

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Postanschrift: Kurfürstendamm 67
Postleitzahl / Ort: 10707 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE3
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Dr. Fatima Massumi-Kindermann
Telefon: +49 3089049220
Fax: +49 3089049210
E-Mail: vergabe@brs-rechtsanwaelte.de
Hauptadresse: (URL) http://www.brs-rechtsanwaelte.de
 

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 2 EnWG über die Neuvergabe eines Gas-Konzessionsvertrages für die Stadt Schopfheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 119/18  

65200000-5  

Dienstleistungen  

Die Stadt Schopfheim nimmt Bezug auf ihre Bekanntmachungen vom 11./16. Februar 2016 über das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrages und vom 13. Dezember 2016 über die Aussetzung des Verfahrens zur Ausschreibung des Gas-Konzessionsvertrages und macht die Wiederaufnahme des Ausschreibungsverfahrens zur Neuvergabe eines Gas-Konzessionsvertrag bekannt. Inhaberin des bisherigen Gas-Konzessionsvertrages ist die bnNetze GmbH (als Rechtsnachfolgerin der badenova AG & Co. KG), Tullastraße 61, 79108 Freiburg. Der bisherige Gas-Konzessionsvertrag lief zum 18. Februar 2018 aus. Die Stadt beabsichtigt den neuen Gas-Konzessionsvertrag, mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01. Januar 2021 auszuschreiben. Versorgungsunternehmen, die am Abschluss des Gas-Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 26.08.2019, 12:00 Uhr über das o. g. Portal einzuzureichen.  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE139  

Stadt Schopfheim  

Die Stadt Schopfheim macht die Neuvergabe eines Wegenutzungsvertrages zur Verlegung und zum Betrieb von Gasversorgungsleitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet der Stadt Schopfheim gem. § 46 Abs. 2 EnWG (Gas-Konzessionsvertrag) bekannt. Der bisherige Gas-Konzessionsvertrag lief zum 18. Februar 2018 aus. Die Stadt beabsichtigt den neuen Gas-Konzessionsvertrag, mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01. Januar 2021 auszuschreiben. Informationen zur Auftraggeberin und die Formblätter erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die über das Portal abgerufen werden können. Bezüglich allgemeiner Informationen zur Stadt wird auf die Internetseite der Stadt unter http://www.schopfheim.de verwiesen. Netzdaten des Alt-Konzessionärs zum Konzessionsgebiet können gegen vorherige Abgabe einer Verschwiegenheitsvereinbarung abgefragt werden. Die Verschwiegenheitsvereinbarung kann über das Portal abgerufen werden und ist im Bietercockpit des Portals einzureichen. Das Verfahren ist in mehreren Schritten angelegt: I. Interessierte Bieter sollen angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (nachfolgend: gemeinsam Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Gasversorgungsnetzen nachweisen. Darüber hinaus muss der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124GWB erbracht werden. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen. Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen, als pdf-Format einzuscannen und einschließlich aller geforderten Unterlagen spätestens bis zum 26. August 2019, 12:00 Uhr über das Portal einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Auftraggeberin, für die Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen unter Wahrung der Diskriminierungsfreiheit Nachfristen setzen zu können. II. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, werden die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 18. September 2019 zur Abgabe eines indikativen Erstangebots zum Abschluss des Gas-Konzessionsvertrages aufgefordert. Hierfür werden die qualifizierten Bieter auf Grundlage der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung unter Benennung der Auswahlkriterien zur Abgabe eines indikativen Erstangebots für den Abschluss des Konzessionsvertrages aufgefordert. Der jeweilige zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben und dem Gasnetz werden den Bietern mit den Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (Zusätzliche Informationen) und Formblätter über das Portal selbständig abrufen. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Schopfheim vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben. Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben den übersandten Netzdaten weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, dies der Stadt über das Bietercockpit des Portals unter Benennung der konkreten Anforderungen mitzuteilen. Die Anfrage wird in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den bisherigen Konzessionsnehmer weitergeleitet. Dieser entscheidet sodann unabhängig hierüber.  

Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage
der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
 

   



Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2040  

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

a. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 44 Abs. 1 VgV gilt entsprechend), ersatzweise Eigenerklärung dazu, ob und wenn ja welche Einträge im Gewerbezentralregister bestehen, falls der Auszug nachweislich nicht bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist vorliegt. Der Auszug ist bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist nachzureichen;
b. Handelsregisterauszug - soweit Eintragung im Handelsregister erforderlich ist und besteht - andernfalls Erklärung zu den Vertretungsverhältnissen - § 44 Abs. 1 VgV gilt entsprechend;
c. Eigenerklärung darüber, dass in den letzten fünf Jahren Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen;
d. Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands, Werkleiters oder vergleichbarem Vertreter des Bieters dazu, ob Vorstrafen vorliegen (§ 123 Abs. 1 GWB) oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) sowie
e. Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands, Werkleiters oder vergleichbarem Vertreter des Bieters dazu, dass keine Interessenkonflikte und kein berufliches Fehlverhalten in Anlehnung an §§ 124 Abs. 1, 154 Nr. 2 a GWB vorliegt.

Formblätter zu Eigenerklärungen gem. 2. c. - e. sind zusammen mit den zusätzlichen Informationen über das o. g. Portal abrufbar. Ersatzweise kann der Bieter als Formular auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE (Amtsblatt der EU L3/16) (Teil III. A-C) inklusive der Abschlusserklärung gem. Teil VI ausfüllen und einreichen, um die Erklärungen zu c. bis e. abzugeben. Die EEE ist elektronisch unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de abrufbar.

Sämtliche Unterlagen zur Eignung (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen und der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre) dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) wird verwiesen.  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:

a. Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten - § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV gilt entsprechend;
b. Vorlage der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre - § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV gilt entsprechend;
c. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre - § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV gilt entsprechend;
d. Eigenerklärungen über den Umsatz im Gasnetzbetrieb der letzten drei Geschäftsjahre - § 45 Ab. 4 Nr. 4 VgV gilt entsprechend, sowie
e. Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass sie wirtschaftlich in der Lage wären, das Netz zu übernehmen.

Sämtliche Unterlagen zur Eignung (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen und der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre) dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) wird verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):

a. Eine Auflistung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers) - § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV gilt entsprechend;
b. Ein Bieter hat zu erklären, wie er den Betrieb des Netzes abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach den für den Vergabegegenstand geltenden technischen Vorgaben (z. B. DVGW) für das zu übernehmende Netz verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV gilt entsprechend). Soweit vorhanden, genügt es, wenn insoweit eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Berechtigung zum Netzbetrieb vorgelegt wird.

Bietergemeinschaften und Nachunternehmer:

§§ 24 - 26 KonzVgV gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Für die Bieter der Bietergemeinschaft gelten dieselben Nachweispflichten. § 26 Abs. 3 KonzVgV und § 47 VgV sind zu beachten und entsprechende Verpflichtungserklärungen ggf. vorzulegen.

Bieter sind berechtigt, soweit sie selbst ganz oder teilweise nicht über die unter 1. a. - d. und/oder 3. geforderten Eignungsnachweise verfügen, diese über Dritte (sog. Eignungsleihe) zu erbringen. Hierzu hat der Bieter den Dritten sowie die Art und Weise und den Umfang seiner beabsichtigten Inanspruchnahme zu benennen. Im Falle der Eignungsleihe gelten für den Nachweis der Eignung des Dritten dieselben Nachweispflichten. Der Dritte hat insbesondere nachzuweisen, dass auch bei ihm keine Ausschlussgründe vorliegen. § 26 Abs. 3 KonzVgV und § 47 VgV sind zu beachten, es sind ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen des Nachunternehmers vorzulegen. Daneben ist der Bieter verpflichtet, seine eigene Eignung zu 1. e. und 2. nachzuweisen und die geforderten Unterlagen hierzu einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, §§ 25 Abs. 3, 26 Abs. 3, 33 Abs. 1 KonzVgV anzuwenden. Gleichzeitig wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Pächter - in seiner Funktion als Netzbetreiber - für die Laufzeit des Pachtvertrages einen Schuldbeitritt zu den netzbetrieblichen Pflichten des Bieters im Rahmen des Angebots zu erklären hat, falls der Pächter und der Bieter nicht als Bietergemeinschaft auftreten sollten.

Bereits bei Interessenbekundung bekannte Änderungen auf Bieterseite sind der Auftraggeberin anzuzeigen. Ergänzend weist der Auftraggeber darauf hin, dass § 132 GWB angewendet wird.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter aus Bietergemeinschaften aus dem Verfahren auszuschließen, wenn sie als selbständige Bieter im Verfahren auftreten und gleichzeitig potentiell oder tatsächlich die Möglichkeit haben, Angebotsinhalte der Bietergemeinschaft zu kennen oder darauf Einfluss zu nehmen. Das Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen den Geheimhaltungsgrundsatz ist vom Bieter in diesen Fällen nachzuweisen. Ein Ausschlussgrund besteht gleichermaßen für Nachunternehmer, die gleichzeitig als Bieter auftreten, wenn ein Verstoß gegen den Geheimhaltungsgrundsatz von der Auftraggeberin festgestellt werden kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

Tag und Ortszeit: 26.08.2019 12:00 Uhr  

DE  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

   

   

Offizielle Bezeichnung: Landgericht Waldshut-Tiengen
Postanschrift: Bismarckstraße 19a
Postleitzahl / Ort: 79761 Waldshut-Tiengen
Land: Deutschland
Telefon: +49 7751881-0
Fax.: +49 7751881-209
E-Mail: poststelle@lgwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.lg-waldshut-tiengen.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

15.05.2019