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BA.101.697 - Übernahme und Verwertung von E-Geräten der SG 5 und Teilmenge der SG 4



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Übernahme und Verwertung von E-Geräten der SG 5 und Teilmenge der SG 4  ( AGRMK-2019-0004 )

AGRMK-2019-0004  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Herr Dr.-Ing. Sebastian Meier

E-Mail: s.meier@awrm.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16bda93d3c6-74e26d8f529f1808

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Frau Maier, Zimmer-Nr. 035


E-Mail: s.meier@awrm.de
Hauptadresse: (URL) http://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/
 


an die oben genannten Kontaktstellen
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Übernahme und Verwertung von E-Geräten der SG 5 und Teilmenge der SG 4
Referenznummer der Bekanntmachung: AGRMK-2019-0004  

90500000-2  

Dienstleistungen  

Übernahme, Transport und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppe 5 und einer Teilmenge der Sammelgruppe 4 im Rems-Murr-Kreis  

Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90510000-5
90511000-2
90512000-9
90513000-6
90514000-3
 

   

DE116  

Rems-Murr-Kreis  

- Übernahme von Elektro- und Elktroaltgeräten der Sammelgruppe 5 sowie einer Teilmenge der Sammelgruppe 4 gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nach Abruf an den vom Auftraggeber vorgegebenen vier Wertstoffstationen der Kreismülldeponien (Backnang-Steinbach, Kaisersbach "Lichte", Schorndorf und Winnenden "Eichholz" sowie am Recyclinghof der Fa. Schäf Städtereinigung GmbH in Murrhadt
- Stellung von Abrollcontainern mit 36 cbm bis 40 cbm Füllvolumen an vier Wertstoffstationen der Kreismülldeponien (Backnang-Steinbach, Kaisersbach "Lichte", Schorndorf und Winnenden "Eichholz" sowie am Recyclinghof der Fa. Schäf Städtereinigung GmbH in Murrhadt
- Stellung von Paloxen an vier Wertstoffstationen der Kreismülldeponien (Backnang-Steinbach, Kaisersbach "Lichte", Schorndorf und Winnenden "Eichholz" sowie am Recyclinghof der Fa. Schäf Städtereinigung GmbH in Murrhadt
- Transport des übernommenen Elektro- und Elktroaltgeräte der Sammelgruppe 5 sowie einer Teilmenge der Sammelgruppe 4 zu der/den vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Behandlungs- oder Verwertungsanlage
- Auswertungsmenge: 1.440 Mg/a  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR  



Beginn: 01.04.2020 Ende: 31.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

keine  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR sowie für Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 2.000 Mg Elektroschrott (Kleingeräte) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für die Jahre 2016 bis 2018 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s und der jeweiligen Menge vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Aufbereitungs-Verwertungsanlage/-n für die zu übernehmenden Abfälle. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Bietererklärung E der Vergabeunterlagen (Angebotsvordruck) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Für den Fall, dass mehrere Anlagen genutzt werden, ist der Nachweis für alle Anlagen zu führen.
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände  


 

   

   

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 28.08.2019 14:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2019
 

Tag: 28.08.2019, Ortszeit: 14:15
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die E-Vergabeplattform "Vergabe24"- Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform "Vergabe24" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang der E-Vergabeplattform "Vergabe24" erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert.
Mündliche AUskünfte werden von der ausschreibenden Stelle nicht erteilt.
Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

17.07.2019