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BA.163.888 - Gebäudeplanung für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses in Berg



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Gebäudeplanung für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses in Berg  ( 25-ZV-177-20 )

25-ZV-177-20  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Berg

Postanschrift: Bergstr. 35
Postleitzahl / Ort: 88276 Berg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE148
Kontaktstelle(n): Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle

E-Mail: zv@rv.de
Fax: +49 751-85772505  

Hauptadresse: (URL) http://www.rv.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17502fcfc27-66b97ea72dcf67aa

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17502fcfc27-66b97ea72dcf67aa
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Gebäudeplanung für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses in Berg
Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-177-20  

71240000-2  

Dienstleistungen  

Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) LPH 1-9 für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses in Berg, Ettishofen
Die Maßnahme weist eine Programmfläche von ca. 850 m² auf.
 

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE148  

Gemeinde Berg  

1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) LPH 1-9 für den Neubau eines 5-gruppigen Kinderhauses in Ettishofen-Berg.
Die voraussichtlichen Brutto-Baukosten (KGR 300 und 400) betragen ca. 3,0 Mio. Euro brutto.
Die Maßnahme weist eine Programmfläche von ca. 850 m² auf.
Die für die 2. Phase ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt.

2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1) und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt. Das Gestaltungsgutachten wird mit dem im Vertragsentwurf genannten Betrag entschädigt. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.

3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Berg im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Bürovorstellung, Gewichtung: 5,00
Name: Präsentation Referenzobjekt des Projektleiters, Gewichtung: 20,00
Name: Planungskonzept / Gestaltungsgutachten, Gewichtung: 55,00
Name: Gesamteindruck der Präsentation, Gewichtung: 5,00

Kostenkriterium
Name: Honorar, Gewichtung: 15,00


 

   



Beginn: 01.06.2021 Ende: 30.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  


Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
 

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nichtgesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1) Umsatz § 45 (4 Nr. 4) VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI hat im angegebenen Zeitraum betragen:
im Mittel 2017 - 2019:
? kleiner 200.000 EUR: 10 Punkte,
? ab 200.000 EUR bis kleiner 300.000 EUR: 20 Punkte,
? ab 300.000 EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
? bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
? mehr als 2 und bis zu 3 Vollzeitbeschäftige: 20 Punkte,
? mehr als 3 Vollzeitbeschäftige: 30 Punkte.
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
?a) Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
? wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 0 Punkte,
? wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 15 Punkte.
b) Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
? wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte,
? wenn unter 1,5 Stunden sichergestellt werden kann: 25 Punkte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau- / Umbau- / Sanierung einer Kindertageseinrichtung.
1) Gebäudetyp:
? sonstiges Gebäude: 10 Punkte,
?Kindergarten / Kindertageseinrichtung ohne Ganztagesbetreuung: 30 Punkte.
?Kindergarten / Kindertageseinrichtung mit Ganztagesbetreuung: 40 Punkte.
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
? kleiner 1,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
? ab 1,0 Mio. EUR und kleiner bis 2 Mio. EUR: 30 Punkte,
? ab 2 Mio. EUR: 40 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
? Leistungsphase 2: 4 Punkte,
? Leistungsphase 3: 8 Punkte,
? Leistungsphase 4: 2 Punkte,
? Leistungsphase 5: 13 Punkte,
? Leistungsphase 6: 5 Punkte,
? Leistungsphase 7: 2 Punkte,
? Leistungsphase 8: 16 Punkte.
4) Jahr der Inbetriebnahme:
? > 10 Jahre (vor 2010): 5 Punkte,
? 5 - 10 Jahre (2010 - 2014): 10 Punkte,
? < 5 Jahre (ab 2015): 20 Punkte.
5) Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 1:
? liegt nicht vor: 0 Punkte,
? liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
? liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.

Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau- / Umbau- / Sanierung eines beliebigen Objektes ab der Honorarzone III
1) Gebäudetyp:
? Objekt ab Honorarzone III: 30 Punkte,
? Objekt ab Honorarzone III für öffentlichen Auftraggeber bzw. vergleichbaren Ausschreibungsvor- gaben (VOB/A): 60 Punkte.
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
? kleiner 1,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
? ab 1,0 Mio. EUR bis kleiner 1,5 Mio. EUR: 30 Punkte,
? ab 1,5 Mio. EUR: 40 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
? Leistungsphase 2: 4 Punkte,
? Leistungsphase 3: 8 Punkte,
? Leistungsphase 4: 2 Punkte,
? Leistungsphase 5: 13 Punkte,
? Leistungsphase 6: 5 Punkte,
? Leistungsphase 7: 2 Punkte,
? Leistungsphase 8: 16 Punkte.
4) Jahr der Inbetriebnahme:
? > 10 Jahre (vor 2010): 5 Punkte,
? 5 - 10 Jahre (2010 - 2014): 10 Punkte,
? < 5 Jahre (ab 2015): 20 Punkte.
5) Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 1:
? liegt nicht vor: 0 Punkte,
? liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
? liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.
Referenzobjekt 3-7 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung (je Referenz).
Angabe Wettbewerbserfolg / Auszeichnung.
Wettbewerbserfolg: nur Preis, Ankauf oder Anerkennung in einem regelgerechten Wettbewerb. Auszeichnungen: Auszeichnung eines realisierten Projekts.
1) Jahr des Wettbewerbserfolgs / Auszeichnungverfahrens:
? > 10 Jahre (vor 2010): 10 Punkte,
? 6 - 10 Jahre (2010 - 2013): 20 Punkte
? < 6 Jahre (ab 2014): 30 Punkte.

Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen. (Weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.  

? § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
? § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen  

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 10.11.2020 10:00 Uhr  

Tag: 03.12.2020  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2021
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 


Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
 

1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
? Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
? Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
? Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB
? Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
? Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
? Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
? Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
? Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.

Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Tabelle zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlage einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Die Abgabe der Planungsleistungen der ausgewählten Bieter in der KW 10/2021 vorgesehen. Die Bietergespräche mit den in der für die 2. Stufe ausgewählten Bietern sind vorgesehen in der KW 15/2021.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. ? soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind ? bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB).  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

09.10.2020