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BA.191.383 - Neubau 4-gruppige Kita Eislingen Nord



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau 4-gruppige Kita Eislingen Nord  ( HBA_2021_461.7_VgV-Verfahren )

HBA_2021_461.7_VgV-Verfahren  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Große Kreissstadt Eislingen

Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl / Ort: 73054 Eislingen/Fils
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114

Telefon: +49 7161804330
E-Mail: hochbauamt@eislingen.de
Fax: +49 7161804199  

Hauptadresse: (URL) http://www.eislingen.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.eislingen.de  


Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben  

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17820513e09-469525d7d3b7ccd8

folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Architektur 109 Mark Arnold + Arne Fentzloff PartGmbB Freie Architekten BDA

Postanschrift: bis 18.04.2021 Hohnerstr.23, ab 19.04.2021 Junghansstr.5
Postleitzahl / Ort: 70469 Stuttgart
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE111

Telefon: +49 0711-50508180
Fax: +49 0711-50508189
E-Mail: arnold@architektur109.de
Hauptadresse: (URL) http://www.architektur109.de
 

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17820513e09-469525d7d3b7ccd8
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau 4-gruppige Kita Eislingen Nord
Referenznummer der Bekanntmachung: HBA_2021_461.7_VgV-Verfahren  

71000000-8  

Dienstleistungen  

Architektur-Planungsleistungen nach HOAI LPH 1-9  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 71221000-3
 

   

DE114
DE114  

Große Kreisstadt Eislingen
Schlossplatz 1
73054 Eislingen/Fils
Deutschland  

Architektur Planungsleistungen für den Neubau des vorgenannten Projekts. Hochbaumaßnahmen, auf der Grundlage der HOAI.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Leistungsbild:
LPH 1: Grundlagenermittlung 2%
LPH 2: Vorplanung 7%
LPH 3: Entwurfsplanung 15%
LPH 4: Genehmigungsplanung 3%
LPH 5: Ausführungsplanung 25%
LPH 6: Vorbereitung Vergabe (10%) 9%
LPH 7: Mitwirkung bei Vergabe (4%) 3%
LPH 8: Objektüberwachung 32%
Summe LPH 1-8 96%
LPH 9: Objektbetreuung 2%
Ggf. sind notwendige Besondere/Zusätzliche Leistungen vom/von der Biete*in im Rahmen der Erst-Angebotsstellung zu benennen.  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 16.07.2021 Ende: 15.02.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH) 1-9 vor.  

Geplante Anzahl der Bewerber: 3


Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Wirtschaftliche + finanzielle Leistungsfähigkeit, § 45 VgV (20%)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, gem. §§ 46, 75 Abs. 5 VgV (80%)
Vergl. kostenlos abrufbare Vergabeunterlagen: A. Vergabebeschreibung,
B. Bewerbung/Teilnahmeantrag, C. Bewertung  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Erfüllen mehr als 3 Bewerber*innen des Verfahren mit der festgelegten
Höchstpunktezahl gleichermaßen die Anforderungen, behält sich die Ausloberin vor, die Auswahl durch Los zu entscheiden.
Mehrfachbewerbungen, unvollständige oder fehlende Einträge, Nachweise und Anlagen führen zum Ausschluß.
Eigenverantwortliche Prüfung, Unterlagen/Nachweise nur in deutscher Sprache.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zugelassen sind Architekten*innen. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem Herkunftsstaat des/der Bewerbers*in die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom/von der Bewerber*in eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine(n) bevollmächtigte(n)
Vertreter*in zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom/von der Bewerber*in eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nachweis Berufszulassung § 75 VgV (Mindestanforderung)
Zugelassen sind Architekten*innen. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in zu führen und Sie in entsprechender Fachrichtung das Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem Herkunftsstaat des/der Bewerbers*in die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschaftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter*in zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.  

Siehe Vergabeunterlagen.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote  

   

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 15.04.2021 12:00 Uhr  

Tag: 26.04.2021  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.07.2021
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

   

   

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Land: Deutschland




 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de

 

15.03.2021