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BA.194.236 - Investorenauswahlverfahren - Neue Mitte Grenzach



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Investorenauswahlverfahren - Neue Mitte Grenzach  ( A-18-116 )

A-18-116  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Postanschrift: Hauptstr. 10
Postleitzahl / Ort: 79639 Grenzach-Wyhlen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE139

Telefon: +49 762432-0
E-Mail: rathaus@grenzach-wyhlen.de
Fax: +49 762432-211  

Hauptadresse: (URL) http://www.grenzach-wyhlen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-178e9488f75-336d3b290e924460

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-178e9488f75-336d3b290e924460

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Investorenauswahlverfahren - Neue Mitte Grenzach
Referenznummer der Bekanntmachung: A-18-116  

45211360-0  

Bauauftrag  

Mit der Innenstadtentwicklung "Neue Mitte Grenzach" sollen die nötigen Ressourcen für eine Vitalisierung der Innenstadt von Grenzach geschaffen, sowie die Urbanisierung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gefördert werden. Auf dem ca. 28.800 m² großen Areal sollen Wohn- und Geschäftshäuser und ein Stadthain entstehen. Hiervon sind ca. 12.534 m² Gegenstand der Vergabe. Dem Investor wird das Areal zum Verkauf angeboten, der es nach den Vorgaben der Gemeinde zu bebauen und zu nutzen hat.  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE139  

Grenzach-Wyhlen  

Mit der Innenstadtentwicklung sollen die nötigen Ressourcen für den zukünftig entstehenden Bedarf geschaffen, eine Vitalisierung der Innenstadt von Grenzach hervorgerufen, sowie die Urbanisierung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gefördert werden. Auf dem ca. 28.800 m² großen Areal sollen Wohn- und Geschäftshäuser und ein Stadthain entstehen. Hiervon sind ca. 12.534 m² Gegenstand der Vergabe. Der Stadthain soll als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und dauerhaft für öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Eine Teilfläche des Stadthains verbleibt im Eigentum der Gemeinde, Auf dieser Teilfläche wird ein Pavillon zur gastronomischen Nutzung errichtet werden. Es ist die Ansiedlung von Einzelhandel (Lebensmittelmarkt, Nahversorgung) geplant. Ebenso soll eine Tiefgarage errichtet werden, in der öffentliche Parkflächen auszuweisen und zu betreiben sind. Dem Investor wird das Areal zum Verkauf angeboten, der es nach den Vorgaben der Gemeinde zu bebauen und zu nutzen hat. Der Mindestkaufpreis beträgt 3.380.000 EUR.  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Qualität, Umsetzung und Wirtschaftlichkeit der planerischen Konzepte, Gewichtung: 50,00
Name: Konzept zur Sicherung von Qualitäten und Terminen, Gewichtung: 10,00
Name: Konzept Projektabwicklung, Gewichtung: 10,00


Preis
Gewichtung: 30,00
 

   

Laufzeit in Monaten: 60


Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  


Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1.
Der Auftraggeber begrenzt gem. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3, 3 EU Nr. 3 VOB/A die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf maximal fünf Bewerber. Die Mindestbewerberzahl beträgt drei Bewerber.

Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt anhand der Rangfolge nach der Bewertung der nachgewiesenen Eignungskriterien. Jedes Eignungskriterium erhält Einzelpunkte (Punkte oder EP). Jedes Eignungskriterium ist gewichtet. Die Einzelpunkte werden unter Berücksichtigung der Gewichtung in Gesamtwertungspunkte (GWP) umgerechnet.

Die Bewertung erfolgt hierbei wie nachfolgend beschrieben.

2. Die Eignungskriterien werden wie folgt bewertet.

2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. II.3.3 in den Vergabeunterlagen)

- Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gewichtung 12,5% = max. 62,5 GWP)
a) bis 5 Mio. EUR: 0 Punkte
b) ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte
c) ab 10 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 4Punkte
d) ab 20 Mio. EUR : 5 Punkte


2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. II.3.4 in den Vergabeunterlagen)

- Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 12,5 % = max. 62,5 GWP)
a) bis einschließlich 5 Mitarbeiter: 0 Punkte
b) über 5 bis einschließlich 10 Mitarbeitern: 3 Punkte
c) über 10 bis einschließlich 15 Mitarbeitern: 4 Punkte
d) über 15 Mitarbeitern: 5 Punkte

- Referenzen (Gewichtung 75% = max. 375 GWP insgesamt bzw. max. 125 GWP/Referenz)

Die Bewertung erfolgt für jede Referenz

> Bauvolumen (KG 200 - KG 500 nach DIN 276:2018-12) (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP /Referenz)
a) ab 10 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR: 1 Punkt
b) über 15 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 2 Punkte
c) über 20 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR: 3 Punkte
d) über 25 Mio. EUR bis 30 Mio. EUR: 4 Punkte
e) über 30 Mio. EUR: 5 Punkte

> Projektfertigstellung/Inbetriebnahme 8 (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP/Referenz)
a) ab 1/2011 bis 12/2012: 1 Punkt
b) ab 1/2013 bis 12/2014: 2 Punkte
c) ab 1/2015 bis 12/2016: 3 Punkte
d) ab 1/2017 bis 12/2018: 4 Punkte
e) ab 1/2019 bis 04/2021: 5 Punkte


2.3 Ermittlung der Gesamtwertungspunkte, Bildung der Reihenfolge

Es werden maximal 500 Gesamtwertungspunkte vergeben. Endpunkte werden bis zur 2. Nachkommastelle berechnet und ausgewiesen.

Die erreichten Einzelpunkte für das jeweilige Eignungskriterium werden wie folgt in Gesamtwertungspunkte umgerechnet:

GWP (Eignungskriterium) =
GWP max (Eignungskriterium) x EP (Eignungskriterium) / EP max. (Eignungskriterium)

GWP (Eignungskriterium) = Erreichte Gesamtwertungspunkte für das Kriterium
GWP max. (Eignungskriterium)= max. erreichbare Gesamtwertungspunkte für das Kriterium
EP (Eignungskriterium) = Erreichte Einzelpunkte für das Kriterium
EP max. (Eignungskriterium) = maximal erreichbare Einzelpunkte für das Kriterium

Die erreichten Gesamtwertungspunkte werden addiert.

Die Reihenfolge wird nach absteigender Gesamtwertungspunktzahl gebildet.


3. Der Auftraggeber fordert die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf.

Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl gilt folgendes:

Je nach Platz und Anzahl der Mehrfachbelegung erfolgt die Auffüllung der nachfolgenden Plätze durch die punktgleichen Bewerber. Sind danach mehr als fünf Bewerber zu berücksichtigen, werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.


4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Ein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens besteht jedoch dann nicht.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:

- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, organisatorische Gliederung, Gründungsjahr, Niederlassung, personelle Kapazitäten).

- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.

- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.

Die Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Wochen - gerechnet ab Vorlage des Teilnahmeantrags sein.

Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.

Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen.

- Erklärung des Bewerbers, dass dieser über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die gesamte Laufzeit des Vertrags vorhält, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen über mindestens 10 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 5 Mio. € bei Sachschäden. Ausreichend ist eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungen mit Pauschalabdeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert ist.

- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergleichbarkeit muss sich dabei auf die Projektgröße und das Projektvolumen beziehen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.

Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

Referenzen

- Angabe von mindestens drei Referenzen über in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, der Funktion sowie der Art des Auftraggebers (privat / öffentlich)
- Die Vergleichbarkeit muss sich dabei auf folgende Punkte beziehen (= Mindestvoraussetzungen):
> Projektvolumen von mindestens 10 Mio. EUR (Bauvolumen KG 200 bis KG 500 nach DIN 276:2018-12)
> mangelfreie Projektinbetriebnahme ab Januar 2011
> Leistungen entsprechend diesem Projekt
- Die Projekte sind kurz (max. 2 DIN A 4 Seiten, mit Zeichnungen, Abbildungen und Erläuterungen) zu beschreiben und eine Kontaktperson zu benennen. Zudem ist eine Erklärung über die Leistungen, welche über Subunternehmen erbracht wurden beizufügen.
- Es werden ausschließlich drei Referenzen bewertet.
- Werden mehr als drei Referenzen benannt sind die zu bewertenden Referenzen zu kennzeichnen. Erfolgt keine Kennzeichnung werden maximal die ersten drei benannten Referenzen bewertet.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers, auch über die Art der Ausführung und die Mangelfreiheit einzufordern.

Anzahl Mitarbeiter

- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter (einschließlich angestellter Geschäftsführung) aus den letzten drei vollen Kalenderjahren.
Anzahl = (Anzahl 2018 + Anzahl 2019 + Anzahl 2020)/3
- Angabe Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter (einschließlich angestellter Geschäftsführung)

Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.

Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.


Eignungsleihe, Nachunternehmer, Gesamthaftung

Nachunternehmer sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur zu benennen, soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf diese Unternehmen stützt (Eignungsleihe).

Ein Nachtunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber oder Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.

Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten mit dem Erstangebot vorzulegen.

Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber bzw. Bieter zum Nachweis der Eignung stützt ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters wird erneut geprüft.

Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

   

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.05.2021 16:00 Uhr  

Tag: 14.06.2021  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.12.2021
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



Die Zahlung erfolgt elektronisch  

Teilnahmewettbewerb, Bewerber- und Bietergemeinschaften, Anforderungen an die Bewerber und Bieter

1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und nicht auszuschließen sind.

2. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften

2.1 Bewerbergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich erlaubten zugelassen.

2.2 Bewerbergemeinschaften stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern gleich.

2.3 Die Bewerbergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
- Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft (einschl. Kontaktdaten).
- Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren.
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung

2.4 Das Bilden von Bewerbergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber.

2.5 Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird oder die Eignung nicht mehr gegeben ist.

2.6 Eine Änderung von Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber und unter den besonderen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB, § 22 EU VOB/A zulässig.

2.7 Eine mehrfache Teilnahme an dem Vergabeverfahren - z.B. als Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ausgeschlossen.
In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber ausgeschlossen.

2.8 Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft sowie die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.

Der Bewerber hat seine Beteiligungsverhältnisse insoweit offenzulegen.

Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt werden kann.

2.9 Die Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.8 gelten entsprechend für Bietergemeinschaften im Verhandlungsverfahren


3 Eignungskriterien

3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Tariftreue- und Mindestlohnerklärung
Nachfolgende Kriterien müssen von dem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein und führen beim Nichterfüllen zum Ausschluss:

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLOG oder § 21 SchwarzArbG
- Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallend,
- Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohntarifs für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (§ 4 LTMG).

Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann.

Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bzw. gem. § 21 Abs. 1AEntG, § 98c AufenthG, § 19 As. 1 MiLOG, § 21 SchwarzArbG vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
 

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
 

19.04.2021