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BA.195.618 - Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II, Oberflächenabdichtung



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II, Oberflächenabdichtung  ( RM03 )

RM03  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116


E-Mail: s.schmid@awrm.de
 

Hauptadresse: (URL) https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1793c0f9958-1bb2541d6cb81636

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1793c0f9958-1bb2541d6cb81636
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II, Oberflächenabdichtung
Referenznummer der Bekanntmachung: RM03  

45200000-9  

Bauauftrag  

Herstellung der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie Backnang-Steinbach (alt), 2. Bauabschnitt (Dränierungs-, Entgasungs-, Profilierungs-, Abdichtungs- und Rekultivierungsmaßnahmen, Graben- und Wegebaumaßnahmen, Lieferung von Baumaterialien und Deponieersatzbaustoffe für die Baumaßnahme)  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE116  

Deponie Backnang-Steinbach (alt)  

Herstellung der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie Backnang-Steinbach (alt), BA II:
- Gesamtfläche; ca. 55.000 m³
- Dränierungsmaßnahmen in den Deponierandbereichen zur Verbesserung der Standsicherheit
- Umlagerungs- und Profilierungsmaßnahmen am Deponiekörper
- Bodenverbesserungsmaßnahmen einschließlich Materialanlieferungen
- Herstellung von Tragschichten
- Herstellung einer Kombinationsabdichtung aus Tondichtungs- und Kunststoffdichtungsbahn
- Herstellung von Drän- und Rekultivierungsschicht
- Ertüchtigungsmaßnahmen am Deponieentgasungssystem
- Graben- und Wegebauarbeiten
- Lieferung von Baustoffen für die Baumaßnahme
- Lieferung von Deponieersatzbaustoffe für die Baumaßnahme  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 09.08.2021 Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
2. Angabe zur Insolvenzverfahren und Liquidation
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 6 e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A 2016 vorliegen
4. Eigenerklärung, ob bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§
124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2016)
5. Eigenerklärung, ob im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in
Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A
2016)
6. Eigenerklärung, ob eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen
wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 6 e EU Abs.
6 Nr. 4 VOB/A 2016)
7. Eigenerklärung, ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von §
21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98 c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat
(§ 123 Abs. 4 GWB, § 6 e EU Abs. 4 VOB/A 2016)
10. Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung

Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. € für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügt.

Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.

Auf Verlangen des Auftraggebers, d.h. noch nicht mit dem Angebot, sind Jahresabschlüsse vorzulegen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Andernfalls ist stattdessen eine Bankerklärung vorzulegen, aus der sich die Solvenz des Unternehmens ergibt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. € für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:

1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit An-gabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Auftragswertes, des Aus-führungszeitraums sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner.

2. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

3. Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

4. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals mit Angaben zu den Qualifikationsnachweisen

Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestens zwei Referenzen über Oberflächenabdichtungsmaßnahmen der Deponieklasse II, die in den letzten fünf Jahren abgeschlossen wurden, davon eine mit einer Mindestgröße von 2 ha und eine mit einer Mindestgröße von 4 ha. Zudem müssen eine Referenz über den Abschluss einer Entgasungsanlage mit einem Mindestauftragswert von 200.000 € brutto im Zusammenhang mit einer Oberflächenabdichtung in den letzten fünf Jahren und zwei Referenzen über den Abschluss von Maßnahmen mit Lieferung von Deponieersatzbaustoffen DK0 oder DKI von je mindestens 50.000 t in den letzten fünf Jahren angegeben werden. Doppelnennungen sind zulässig. Umfasst bei-spielsweise eine der als Referenz für die Oberflächenabdichtung genannten Referenzen auch eine Entgasungsanlage, kann die Referenz sowohl für die Oberflächenabdichtung als auch für die Entgasungsanlage angegeben werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglliedern zusammengeerechnet.  


 

   

Verpflichtungserklärungen nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) müssen von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft spätestens mit dem Angebot vorgelegt werden. Für Nachunternehmer müssen die Verpflichtungserklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 07.06.2021 11:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2021
 

Tag: 07.06.2021, Ortszeit: 11:00
Ort: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Stuttgarter Strasse 110
71332 Waiblingen
Deutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Der Öffnungstermin wird ohne Bieter durchgeführt §14 EU Abs. 1 VOB/A 2016  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Die für die Abgabe des Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Unternehmen müssen sich regelmässig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Änderungen der Vergabeunterlagen oder Rückfragebeantwortungen eingestellt wurden.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach §134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den §134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Informationen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits von aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

05.05.2021