BA.205.988 - Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Stutensee
Amtlicher Bekanntmachungstext
Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Stutensee ( 656.43:0003/01/03 )
656.43:0003/01/03
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stutensee
Postanschrift: Rathausstraße 3
Postleitzahl / Ort: 76297 Stutensee
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE12
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 72449690
E-Mail: vergabe@stutensee.de
Fax: +49 7244969109
Hauptadresse: (URL)
http://www.stutensee.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17a2fe64ad5-21ea1f33e89026ce
Die Unterlagen können nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der VergabeunterlagenID 203265 als Poststück angefordert werden.
Vergabeunterlagen in Papierform: 49,07 Euro inkl. MwSt.
Alternativ auf CD: 28,87 Euro (inkl. MwSt.)
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17a2fe64ad5-21ea1f33e89026ce
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Stutensee
Referenznummer der Bekanntmachung: 656.43:0003/01/03
50232100-1
Dienstleistungen
Die Gemeinde überträgt dem Bieter für die Dauer der Laufzeit gemäß dieser Ausschreibung die Betriebsführung (inkl. Störungsdienst) der elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen der öffentlichen Verkehrsflächen im derzeitigen Gebiet der Gemeinde. Das derzeitige Gebiet der Gemeinde umfasst den Bereich der Stadt Stutensee.
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 50232100-1
DE123
DE123
Stadt Stutensee | Rathausstraße 3 | 76297 Stutensee
Der BIETER übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Gemeinde rechtzeitig mitgeteilt. Die Gemeinde beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die Beauftragung der Maßnahmen durch die Gemeinde nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Gemeinde über und der BIETER hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten.
Inagesamt gibt es in der Stadt 3.339 Lichtpunkte.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.01.2022 Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Vergabe der Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um zwei Jahre bis zum 31.12.2025
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der Fachkunde sind dem Angebot vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen: ? Nachprüfbare Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen, hier vor allem Durchführung der Straßenbeleuchtung und der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Erforderlich ist, dass die Referenzgeber namentlich unter Hinweis auf telefonische Erreichbarkeit benannt werden. ?Angaben zur Qualifikation und Fortbildung der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen, die Auskunft geben über: ?Unternehmensstruktur ?Gesellschafter, gegebenenfalls Konzernangehörigkeit, Niederlassungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen, Umsatz- und Ergebnisentwicklung der letzten drei Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung, ?Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Straßenbeleuchtung, ?EDV und technische Ausstattung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen: ? Handelsregisterauszug/Gewerbezentralregisterauszug, ? Haftpflichtversicherung, ? Erklärungen über die finanzielle Leistungsfähigkeit, ? Eigenerklärungen betreffend die Abführung von Steuern und Sozialversicherung.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 10.08.2021 11:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.10.2021
Tag: 10.08.2021, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
24.06.2021