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Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.249.479 - BiZe BA e-f Elektroinstallation



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

BiZe BA e-f Elektroinstallation  ( SMARB-2021-0036 )

SMARB-2021-0036  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Marbach am Neckar

Postanschrift: Marktstraße 23
Postleitzahl / Ort: 71672 Marbach am Neckar
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115

Telefon: +49 7144102295
E-Mail: stadtbauamt@schillerstadt-marbach.de
Fax: +49 7144102320  

Hauptadresse: (URL) http://www.schillerstadt-marbach.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17c9ccc4357-79954c2b1ebeef89


Die Unterlagen können nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der VergabeunterlagenID 220794 als Poststück angefordert werden.

Vergabeunterlagen in Papierform: 61,49 Euro inkl. MwSt.
Alternativ auf CD: 28,87 Euro (inkl. MwSt.)


die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

BiZe BA e-f Elektroinstallation
Referenznummer der Bekanntmachung: SMARB-2021-0036  

45311000-0  

Bauauftrag  

Elektroinstallation  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

Marbach am Neckar  

Rückbau der Sprachalarmierungsanlage und Demontage und
Entsorgung der alten nicht mehr nutzbaren Komponenten.
Komplette Neuinstallation der Gebäudehauptverteilung,
Elektroinstallation, Datennetz, Beleuchtung,
Sprachalarmierungsanlage, Brandmeldeanlage,
Sicherheitsbeleuchtung und RWA Anlage.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.06.2022 Ende: 31.07.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 188-487924  

Tag und Ortszeit: 30.11.2021 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04.02.2022
 

Tag: 30.11.2021, Ortszeit: 12:00
Ort: Stadt Marbach am Neckar - Stadtbauamt -
Marktstraße 32
71672 Marbach am Neckar
Deutschland
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

   

   

Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

03.11.2021