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BA.252.615 - Betrieb eines Kombihofes und von vier Grüngutsammelplätzen sowie den Transport von Wertstoffen und die Verwertung von Grüngut in der Stadt Stutensee



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Betrieb eines Kombihofes und von vier Grüngutsammelplätzen sowie den Transport von Wertstoffen und die Verwertung von Grüngut in der Stadt Stutensee  ( 720.04:0006 )

720.04:0006  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Stutensee

Postanschrift: Rathausstraße 3
Postleitzahl / Ort: 76297 Stutensee
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE123
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 72449690
E-Mail: vergabe@stutensee.de
Fax: +49 7244969109  

Hauptadresse: (URL) http://www.stutensee.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17d094542e1-5566306b3f881be8


Die Unterlagen können nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der VergabeunterlagenID 222308 als Poststück angefordert werden.

Vergabeunterlagen in Papierform: 60,98 Euro inkl. MwSt.
Alternativ auf CD: 28,87 Euro (inkl. MwSt.)


die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17d094542e1-5566306b3f881be8
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Betrieb eines Kombihofes und von vier Grüngutsammelplätzen sowie den Transport von Wertstoffen und die Verwertung von Grüngut in der Stadt Stutensee
Referenznummer der Bekanntmachung: 720.04:0006  

90500000-2  

Dienstleistungen  

- Betrieb eines Kombihofs (Wertstoffhof kombiniert mit Grüngutsammelplatz), einschließlich Containergestellung und Transport der Wertstoffe zu den Übergabestellen des Landkreises Karlsruhe nach Weisung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe (AWB) sowie der Annahme von Grüngut und Bioabfall,
- Betrieb von vier "erweiterten" Grüngutsammelplätzen inkl. Containergestellung,
- Laden, Aufbereitung, Transport und Verwertung der Grünabfälle.  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90511000-2
90513000-6
 

   

DE123  

76297 Stutensee  

- Betrieb eines Kombihofs (Wertstoffhof kombiniert mit Grüngutsammelplatz), einschließlich Containergestellung
und Transport der Wertstoffe zu den zu den Übergabestellen des Landkreises Karlsruhe nach Weisung des
Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Karlsruhe (AWB) sowie der Annahme von Grüngut und Bioabfall,
- Betrieb von vier "erweiterten" Grüngutsammelplätzen inkl. Containergestellung,
- Laden, Aufbereitung, Transport und Verwertung der Grünabfälle.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2022 Ende: 30.06.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.06.2026, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum
30.06.2024 ausspricht. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.06.2027, wenn der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer keine Kündigung bis zum 30.06.2025 aussprechen.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft
vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und
den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle
nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis
III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen
über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der
Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2018, 2019, 2020,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 2,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für
Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
2,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
der Jahre 2018, 2019 und 2020, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form,
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten
Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden
Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A) Referenzen
- Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb eines Wertstoffhofs in mindestens 6 Monaten aus den
letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer Grüngutannahmestelle in mindestens 6 Monaten
aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme und den Transport von Abfällen mit einer
Leistungsmenge von 450 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Grünabfall mit
einer Leistungsmenge von 2.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen
Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
Es ist zulässig, die geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge
entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen
zusammensetzen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer
Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert
ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern der vorgesehene Standort der Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine
Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender
Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung
anhaften.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die
Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen,
bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen
einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. der Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.12.2021 11:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2022
 

Tag: 20.12.2021, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de
 

11.11.2021