BA.259.913 - Ingenieruleistung Verlegung K1410
Amtlicher Bekanntmachungstext
Ingenieurleistung Verlegung K1410 ( SGOEP-2021-0042 )
SGOEP-2021-0042
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen
Postanschrift: Nördliche Ringstr. 35
Postleitzahl / Ort: 73033 Göppingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114
Kontaktstelle(n): Städtische Vergabestelle
Telefon: +49 7161650-3910
E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
Fax: +49 7161650-3909
Hauptadresse: (URL)
http://www.goeppingen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17dc769e2a7-44597901920bc390
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Verlegung K1410
Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2021-0042
71300000-1
Dienstleistungen
Ingenieurleistung
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose
Verkehrs-/Entwässerungsanl.
Los-Nr: 1
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
DE114
Göppingen
Ingenieurleistung für Planung Verlegung der K1410
Verkehrs-und Entwässerungsanlagen LPH 3-8 nach HOAI
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Ende: 30.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: bei mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Ing.bauwerk/Lärmschutz
Los-Nr: 2
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
DE114
Göppingen
Ingenieurleistung für Planung Verlegung der K1410
Ingenieurbauwerke inkl. Lärmschutzwände und - wälle LPH 3-8 nach HOAI
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Ende: 30.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: bei mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 20.01.2022 11:00 Uhr
Tag: 24.01.2022
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24.03.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
17.12.2021