BA.278.091 - 6929.808 Erneuerung Leitung L 29 Hermuthausen
Amtlicher Bekanntmachungstext
6929.808 Erneuerung Leitung L 29 Hermuthausen ( ZWNOW-2022-0003 )
ZWNOW-2022-0003
Abschnitt I: Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW)
Postanschrift: Blaufelder Straße 23
Postleitzahl / Ort: 74564 Crailsheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11A
Kontaktstelle(n): ZV NOW Crailsheim
Telefon: +49 7951-481-0
E-Mail: info@now-wasser.de
Fax: +49 7951-481-40
Hauptadresse: (URL)
http://www.now-wasser.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17facfaa3fe-5add2849b7e6327a
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
6929.808 Erneuerung Leitung L 29 Hermuthausen
Referenznummer der Bekanntmachung: ZWNOW-2022-0003
41110000-3
Lieferauftrag
Lieferung von duktilen Gussrohre DN 400 innen und außen zementiert, inkl. Zubehör (ohne Abladen)
Wert ohne MwSt.: 1.000.000,00 EUR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 41110000-3
DE119
DE119
74653 Ingelfingen, in der Nähe von Hermuthausen, entlang der Bautrasse
Lieferung von 3,75 km duktile Gussrohre DN 400 innen und außen zementiert
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 04.10.2022 Ende: 28.04.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenzen,
Reaktionszeit im Gewährleistungsfall
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: a) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder eines gleichwertigen Registers des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
b) Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen, die einen Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigen.
c) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
d) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.1.1) a-d genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
e) Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen und einen bevollmächtigten Vertreter ernennen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: a) Aufstellung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen im Zeitraum 2019 bis 2021
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für in der Bundesrepublik Deutschland verursachte Schäden mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 2 000 000 EUR, Sachschäden: 1 000 000 EUR, Vermögensschäden: 100 000 EUR.
c) Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
e) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
f) Wird beabsichtigt, für Teilleistungen Nachunternehmer einzusetzen, sind die betreffenden Teilleistungen bzw. falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die unter III.2.1) a-f genannten Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft der Brutto-Auftragssumme
3 % Gewährleistungsbürgschaft der Brutto-Abrechnungssumme
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 13.06.2022 11:00 Uhr
Tag: 22.06.2022
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer BW gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in Regel der Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
09.05.2022