BA.286.446 - Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule
Amtlicher Bekanntmachungstext
Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule ( SGOEP-2022-0025 )
SGOEP-2022-0025
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen
Postanschrift: Hauptsraße 1
Postleitzahl / Ort: 70333 Göppingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114
E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.goeppingen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18234c75ed7-278509b3399bfd06
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule
Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2022-0025
71222000-0
Dienstleistungen
Freianlagenplanung LPH 3-8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE114
Planungsleistung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 10.10.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei mehr als 5 Bewerben mit gleicher Eignung entscheidet das Los.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung zur Eignung inkl. Referenzen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 26.08.2022 23:00 Uhr
Tag: 02.09.2022
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.10.2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
26.07.2022