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BA.286.446 - Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule  ( SGOEP-2022-0025 )

SGOEP-2022-0025  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen

Postanschrift: Hauptsraße 1
Postleitzahl / Ort: 70333 Göppingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114


E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.goeppingen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18234c75ed7-278509b3399bfd06

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Freianlagenplanung LPH 3 - 8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule
Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2022-0025  

71222000-0  

Dienstleistungen  

Freianlagenplanung LPH 3-8 für die Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE114  

   

Planungsleistung  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 10.10.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Geplante Anzahl der Bewerber: 5


Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei mehr als 5 Bewerben mit gleicher Eignung entscheidet das Los.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung zur Eignung inkl. Referenzen  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

   

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen  

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 26.08.2022 23:00 Uhr  

Tag: 02.09.2022  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.10.2022
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



Die Zahlung erfolgt elektronisch  


 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

26.07.2022