BA.290.787 - TD 2022.20 - Stilllegung Deponie Hohberg - Ingenieurleistungen §§ 41 - 44 HOAI 2021
Amtlicher Bekanntmachungstext
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1830cfbfebe-2038791901b8028c
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: (URL) http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Stillegung Deponie Hohberg - Planungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: TD 2022.20
71300000-1
Dienstleistungen
Ingenieurleistungen zur Stilllegung der Deponie Hohberg gemäß § 41 bis § 44 HOAI 2021
Wert ohne MwSt.: 1.060.000,00 EUR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 71320000-7
DE
DE129
Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim hat 2003 bei zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe die Stilllegung der Deponie Hohberg zum 31.05.2005 angezeigt. Seit dieser Zeit laufen die Arbeiten zur Profilierung und Oberflächenabdichtung der Deponie. Die Bauabschnitte BA I, II, III und IVa sind abgeschlossen. Die Oberflächenabdichtungen sind hier fertiggestellt. Bei den Bauabschnitten BA IVb und V sind die Profilierungsarbeiten abgeschlossen und es wurde eine provisorische Folie aufgebracht. Es wird unterschieden in Profilierungsabschnitte und Bauabschnitte (BA) der Oberflächenabdichtung. Für den Profilierungsabschnitt IV ist noch eine Ausführungsplanung erforderlich. Für die Bauabschnitte IVb, V, VI und VII der Oberflächenabdichtung ist ebenfalls noch die Ausführungsplanung erforderlich. Nach den jetzigen Genehmigungen ist für die Böschungsbereiche eine Kombidichtung aus Asphalt und Kapillarsperre vorgesehen und für den Plateaubereich ein Asphalt-dichtung und mineralische Abdichtung. Aufgrund der zur Zeit laufenden fachlichen Diskussionen über die Ein- oder Zweilagigkeit von Asphaltdichtungen, ist noch unklar, wie der endgültige Aufbau der Oberflächenabdichtung zu gestalten ist. Die für die weitere Stilllegung erforderlichen Ingenieurleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens ist.
Objektplanung Ingenieurbauwerke Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, 2021; Leistungsphasen 5 bis 9 (alle Grundleistungen) Für die Bauabschnitte der Oberflächenabdichtung BA IVb, V, VI und VII;
Objektplanung Ingenieurbauwerke Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, 2021; Leistungsphasen 1 bis 9 (alle Grundleistungen) Für die Sanierung des DSW-Pumpschachts und die Sanierung der zugehörigen Basisdrainage
Örtliche Bauüberwachung Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5), HOAI 2021
(Besondere Leistungen wie in LPH 8 genannt)
Besondere Leistungen
- Erstellung eines vorläufigen QM-Planes nach BQS
- Durchführung von Standsicherheitsnachweisen gem. GDA-Empfehlungen (z.B. GDA E2-6 und 2-7)
- Durchführung von Setzungsberechnungen
- Erstellung von Pflichtenheft / Leistungsverzeichnis für Fremdüberwachungsleistungen
Weitere Besondere Leistungen nach Bedarf
auf Nachweis bei Bedarf nur nach Beauftragung durch den AG
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Darstellung Projektstruktur, Aufgabenteilung Team, Schnittstellen, Gewichtung: 4,00
Name: Verfügbarkeit Mitarbeiter vor Ort, Gewichtung: 6,00
Name: zeitl. Verfügbarkeit und Auslastung Projektbeteiligte, Gewichtung: 6,00
Name: Vorstellung vergleichbarerer Projekte, Gewichtung: 16,00
Name: Vorstellung Maßnahmen Bauleitung zur Qualitätssicherung, Gewichtung: 6,00
Name: Vorstellung innovativer Ideen und Lösungen, Gewichtung: 6,00
Name: Gesamteindruck Projektleitung, Gewichtung: 16,00
Name: Gesamteindruck Team, Gewichtung: 10,00
Name: Gesamteindruck Präsentation, Gewichtung: 4,00
Name: Schlüssigkeit Angebot, Gewichtung: 6,00
Preis
Gewichtung: 20,00
Wert ohne MwSt.: 1.060.000,00 EUR
Beginn: 13.03.2023 Ende: 31.03.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zahl der erreichten Punkte nach Eignungsprüfung. Bei Punktegleichheit ab Rang 4 entscheidet das Los!
Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 50 nicht erreicht haben, werden nicht
zur Angebotsabgabe aufgefordert!
Ausschlusskriterien:
Fristgerechter Eingang der Bewerbung
Rechtsverbindliche Unterzeichnung
Ausschlussgründe nach § 124 (7) GWB
Einreichung Teilnahmeantrag
Erläuterung Rechtsform Bewerber + Vertreter
Verpflichtungserklärung Mindestlohn
Auskunft über wirtschaftliche Verknüpfung
Eigenerklärung über Jahresumsätze der letzten 3 Jahre
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/ Ingenieur tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen gestellt werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Nachweis des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € für Personenschäden und für sonstige Schäden vorliegt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Eine dementsprechende rechtsverbindliche Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben unter Nennung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und des geschäftsführenden Mitglieds jeweils mit Name und Adresse.
Auskünfte darüber, auf welche Art der Bewerber, auf den Auftrag bezogen, in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; bei Eignungsleihe nach § 47 VgV ist eine Verpflichtungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Referenzen des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Projekte (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von
Oberflächenabdichtungen (15 P)
Referenz des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von Oberflächenabdichtungen mit Kapillarsperren (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von
Oberflächenabdichtungen mit Asphaltdichtungen (15 P)
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens im Bereich der Planung von Sickerwasserschächten (15 P)
Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck der eingereichten Bewerbungsunterlagen (10 P)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in derBundesrepublik Deutschland als Architekt/ Ingenieur tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen gestellt werden.
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (wenn gegeben)
Siehe Bewerbungsbedingungen in den Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 13.10.2022 10:00 Uhr
Tag: 24.10.2022
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
— Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu Stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 desStaatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 05.10..2022, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württembergan die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268732
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
06.09.2022