BA.295.411 - DGUV V3 Prüfung für ortsvveränderliche Geräte
Amtlicher Bekanntmachungstext
DGUV V3 Prüfung für ortsvveränderliche Geräte ( SGOEP-2022-0034 )
SGOEP-2022-0034
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen
Postanschrift: Nördliche Ringstr. 35
Postleitzahl / Ort: 73033 Göppingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114
Kontaktstelle(n): Städtische Vergabestelle
Telefon: +49 7161650-3910
E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
Fax: +49 7161650-3909
Hauptadresse: (URL)
http://www.goeppingen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183ef7d8283-5bb0f75ab3d77944
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV V3 Prüfung für ortsvveränderliche Geräte
Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2022-0034
71631000-0
Dienstleistungen
Prüfung nach DGUV V3 für ortsveränderliche Geräte für das Kalenderjahr 2023. Optional der 3 maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Der Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen
vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE114
Göppingen
Prüfung nach DGUV V3 für ortsveränderliche Geräte.
Pro Jahr müssen ca. 27.500 Prüflinge auf ca. 115 verschiedene Abrechnungsstellen geprüft werden. Die Zahlen unterliegen natürlichen Schwankungen aufgrund von
Zu- und Abgängen.
Die Prüfungen sind an ca.97 unterschiedlichen Örtlichkeiten der Stadt Göppingen
und ihre Außenstellen durchzuführen.
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 02.01.2023 Ende: 29.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend maximal dreimalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Der Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen
vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 21.11.2022 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.12.2022
Tag: 21.11.2022, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
20.10.2022