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BA.299.711 - Planungsleistung Brandschutz- und Energetische Sanierung für die ASS und PES



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Planungsleistung Brandschutz- und Energetische Sanierung für die ASS und PES  ( SGOEP-2022-0040 )

SGOEP-2022-0040  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen

Postanschrift: Nördliche Ringstraße 35
Postleitzahl / Ort: 73033 Göppingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE114


E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
 

Hauptadresse: (URL) https://www.goeppingen.de/start.html
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-184e6ca3c35-5143097d5ab357f1

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Planungsleistung Brandschutz- und Energetische Sanierung für die ASS und PES
Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2022-0040  

71000000-8  

Dienstleistungen  

Planungsleistung Architektur  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE114  

   

Die Stadt Göppingen hat für die Brandschutzsanierung an der Albert-Schweitzer- und Pestalozzischule für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume die LPH 1 - 3 nach öffentlichem Suchverfahren an ein Architekturbüro vergeben. Im nun Folgenden
EU-weitem Suchverfahren sucht das Referat Hochbau ein leistungsfähiges
Büro für die LPH 4 - 9 der Brandschutzsanierung, sowie für die LPH 1-9 für die energetische Sanierung der Albert-Schweitzer-Schule.
Die Baumaßnahme ist auf der Grundlage des bereits vorliegenden
Entwurfs für die Brandschutzsanierung (LPH 1 -3) weiter zu entwickeln und in mehreren Bauabschnitten durchzuführen:

- Entwurfsphase für alle Bauabschnitte bis Ende April 2023
- Bauabschnitt 1 Hauptbau Albert-Schweitzer-Schule und Turnhalle
- Bauabschnitt 2 Pavillon Ost und West Albert-Schweitzer-Schule
- Bauabschnitt 3 Pestalozzischule  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 08.03.2023 Ende: 30.12.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  




 

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Referenz muss im Büro des Bewerbers / der Bewerberin bzw. der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können bis zu 5 Referenzen über abgeschlossene Projekte des voraussichtlichen
Projektleiters zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 10 Jahren,
bei denen mindestens die LPH 5 - 8 bearbeitetet wurden, eingereicht werden:
Hiervon
2 Referenzen von Brandschutzsanierungen
2 Referenzen von energetischen Sanierungen
1 Referenz von Schul-Neu- oder Umbauten

Die Projekte müssen folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung
- Ort
- Auftraggeber (mit Ansprechpartner)
- Projektkosten (KG 200-700)
- bearbeitete Leistungsphasen
- Fotos
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zur Teilnahme an der Angebotsaufforderung müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, siehe Anlage 1 Eignungskriterien.  


 

   

   

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter*in. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigte*r Vertreter*in benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jede*n Bewerber*in / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jede*n Nachunternehmer*in muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen  

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 09.01.2023 11:00 Uhr  

Tag: 10.01.2023  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08.03.2023
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de/
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

06.12.2022