BA.301.002 - GHK_Gemeindehalle - Innenputz
Amtlicher Bekanntmachungstext
GHK_Gemeindehalle - Innenputz ( 3610 GHK )
3610 GHK
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kirchheim am Neckar
Postanschrift: Hauptstraße 78
Postleitzahl / Ort: 74366 Kirchheim am Neckar
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Telefon: +49 7143-8955-618
E-Mail: projekte@kirchheim-n.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.kirchheim-n.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185153c8dd9-651c81e31ac233d7
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
GHK_Gemeindehalle - Innenputz
Referenznummer der Bekanntmachung: 3610 GHK
45410000-4
Bauauftrag
Innenputz
ca 1.800 m² Gipskalkputz
ca 1.500 m² Kalkzementputz
ca 100 m2 Deckenfläche Gipskalkputz
ca 500 m Laibungen
ca 30 m2 Aussenputz
Wert ohne MwSt.: 242.732,72 EUR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE115
Gemeindehalle
Brunnenstrasse 25
74366 Kirchheim am Neckar
Innenputz
ca 1.800 m² Gipskalkputz
ca 1.500 m² Kalkzementputz
ca 100 m² Deckenflächen
ca 500 m Laibungen
ca 30 m² Aussenputz
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 10.04.2023 Ende: 10.11.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 - VOB/A)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eignungserklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Eignungserklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung)
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B
- Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 EU Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 18.01.2023 11:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2023
Tag: 18.01.2023, Ortszeit: 11:00
Ort: Gemeinde Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 78
74366 Kirchheim am Neckar
Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter l.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen.
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefirst.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die First auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Arbeitgeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
15.12.2022