BA.302.779 - EPVB 2023.03 Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Dachabdichtung und Klempner
Amtlicher Bekanntmachungstext
Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Dachabdichtung und Klempner ( EPVB 2023.03 )
EPVB 2023.03
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-3846
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1853a1eb244-34d3a86226eddfd0
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.Vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Dachabdichtung und Klempner
Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2023.03
45212212-5
Bauauftrag
Dachabdichtung und Klempner
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 45261410-1
45261210-9
45112713-6
DE129
Pforzheim-Huchenfeld
Abdichtung und Dämmung:
- Elastomerbitumen-Schweißbahn als Dampfsperrbahn auf bauseitige Notabdichtung
- Wärmedämmung: ökologische Hartschaumplatten
- Zweilagige Bituminöse Abdichtung
Dachfläche:
Dach Badehalle: ca. 885 m2
Dach Nebenräume: ca. 530 m2
Attika:
Dach Badehalle: ca. 135 lfm
Dach Nebenräume: ca. 73 lfm
Klempnerarbeiten:
- Flachdach Attika Ablauf für Freispiegelströmung 5 St.
- Flachdach Attika Wasserspeier 5 St.
- Regenrohre Stahl Feuerverzinkt, Lackiert ca.30 m
- Attikaabdeckung:
Dach Badehalle ca. 135 lfm
Dach Nebenräume ca. 73 m
- Anschluss Glasfassade (Oberlicht) ca. 45 m
Lichtkuppel
Lichtkuppel mit RWA 3 St.
Lichtkuppel ohne RWA 4 St.
Steigleiter
Steigleiter mit Rückenschutz und Attikaüberstieg 2 St.
Extensivbegrünung, in Teilbereichen mit PV-UK:
Dach Badehalle: ca. 850 m2 davon ca. 295 m2 PV-Anlage
Dach Nebenräume: ca. 495 m2 davon ca. 150 m2 PV-Anlage
Aufständerung PV bauseits
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 25.10.2023 Ende: 27.03.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Zwischentermin: WäDä + Abdichtung Nebenräume : 6.12.23 (gemäß Bauzeitenplan)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Gem. KEV 179 AngErg Eignung
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Gem. KEV 179 AngErg Eignung
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen der letzten 3 Jahre
c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 01.03.2023 14:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.04.2023
Tag: 01.03.2023, Ortszeit: 14:00
Ort: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Neues Rathaus, Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Elektronisches Angebotsverfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den
Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen
(elektronisches Verfahren)!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
09.01.2023