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BA.304.449 - Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr: Linienbündel Neckar-Kinzig



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr: Linienbündel Neckar-Kinzig  ( LRARW-NVA-2023-0001 )

LRARW-NVA-2023-0001  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rottweil

Postanschrift: Königstraße 36
Postleitzahl / Ort: 78628 Rottweil
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE135
Kontaktstelle(n): Nahverkehrsamt
Telefon: +49 741-244-431
E-Mail: nahverkehrsamt@landkreis-rottweil.de
Fax: +49 741-244-6431  

Hauptadresse: (URL) http://www.landkreis-rottweil.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185baefb6e8-73cd67f49040aa0

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185baefb6e8-73cd67f49040aa0
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr: Linienbündel Neckar-Kinzig
Referenznummer der Bekanntmachung: LRARW-NVA-2023-0001  

60112000-6  

Dienstleistungen  

Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Neckar-Kinzig  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 60112000-6
 

   

DE135  

Landkreis Rottweil  

Gegenstand der Vergabe sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung (LB) bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im gemeinwirtschaftlichen Buslinienverkehr Linienbündel Neckar-Kinzig nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (siehe Modul FPL zur Leistungsbeschreibung inkl. anliegenden Fahrplantabellen).

Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 10.12.2023 (erster Betriebstag) und endet am 31.07.2030 im Linienbündel Neckar-Kinzig (letzter Betriebstag), wobei Teile der Leistung jeweils erst ab dem 13.12.2026 zu erbringen sind (vgl. Modul FPL).  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 10.12.2023 Ende: 31.07.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.12.2022 datiert) beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, auf Vordruck 5.

Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Näheres hierzu ist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Näheres hierzu ist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.  


 

   

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV  

Abschnitt IV: Verfahren  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein  

   

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 230-606421  

Tag und Ortszeit: 09.03.2023 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.05.2023
 

Tag: 09.03.2023, Ortszeit: 13:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

18.01.2023