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BA.310.103 - Neubau Lern- und Begenungsort LeBeN - 726 - Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau Lern- und Begenungsort LeBeN - 726 - Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen  ( 00726//762.12:0001 )

00726//762.12:0001  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Graben-Neudorf

Postanschrift: Werner-Juchler-Platz 1
Postleitzahl / Ort: 76676 Graben-Neudorf
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE123
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 7255901-201
E-Mail: vergabe@graben-neudorf.de
Fax: +49 7255901-350  

Hauptadresse: (URL) http://www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.graben-neudorf.de/rathaus-politik/ausschreibungen  


Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben  

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18659392b8e-54ed811e6932b58a

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau Lern- und Begenungsort LeBeN - 726 - Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 00726//762.12:0001  

71000000-8  

Dienstleistungen  

Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und Neu-/Umgestaltung von Verkehrsanlagen - Los 1: Architektenleistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 und Los 2: Landschaftsarchitektenleistungen gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021  

Wert ohne MwSt.: 951.398,76 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: maximale Anzahl an Losen: 2

 

   

Architektenleistung; Objektplanung Gebäude und Innenräume
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 71240000-2
71242000-6
71243000-3
71244000-0
71245000-7
71246000-4
71247000-1
71248000-8
 

   

DE123  

76676 Graben-Neudorf, Deutschland  

Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:
- dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)
- Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)
und
- des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).
.
Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.
.
Los 1 Architekturleistungen:
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Herrichten des Baugrundstücks und Neubau eines innovativen Lern- und Begegnungsort "LeBeN".
.
Planungsumfang Architekturbüro:
Die Nutzungsfläche (NUF) des Lern- und Begegnungsort "LeBeN" wurde mit insgesamt rund 800 m² für den Neubau ermittelt zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen:
.
- Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 337 qm NUF
- Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 115 qm NUF
- Open Book Space ca. 30 qm NUF / Kulturbüro, ca. 30 qm NUF
- Zwei flexible LABs, à ca. 30 qm NUF
- Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 245 qm NUF
- Aufzug ggf. mit Maschinenraum
- Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

Wert ohne MwSt.: 481.658,29 EUR  



Beginn: 01.08.2023 Ende: 31.12.2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  



Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt
als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen A1 und A2 deshalb auf 10 Jahre, 01.01.2013 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl
zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen.
Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen
(Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten
Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/ Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Los 1: Architekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg mit Bauvorlageberechtigung i.S.v. § 43
LBO B-W oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 + 3 VgV
.
Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im
Verhandlungsverfahren: - Los 1, Architekt: 23 899,13 EUR netto inkl. Kosten für ein
Modell. (Vergütung: 21 899,13 € netto, Vergütung Modell: 2 000,00 € netto)
Das Modell ist erst zur Verhandlung mitzubringen. Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze, bis auf die Entschädigung für das Modell, auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
.
Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
.
Hinweis zu III.2.10): Varianten/Alternativangebote sind nur im Rahmen der Vorgaben der zur Verfügung gestellten Bedarfsplanung möglich.
.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.  

   

Landschaftsarchitektenleistungen; Objektplanung Freianlagen i.V.m. Verkehrsanlagen
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 71400000-2
71420000-8
71242000-6
71243000-3
71244000-0
71245000-7
71246000-4
71247000-1
71248000-8
 

   

DE123  

76676 Graben-Neudorf, Deutschland  

Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus:
- dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen)
- Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen)
und
- des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen).
.
Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis.
.
Los 2 Landschaftsarchitekturleistungen:
Objektplanungsleistungen für Freianlagen, LPH 1 - 3 u. 5 - 9, gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagen, LPH 1 - 2, gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Neugestaltung der Freianlage (Platzfläche) auf dem Baugrundstück des Neubaus "LeBeN", der Umgestaltung / Integration der bestehenden Freianlagen des in nach Westen liegenden Rathausvorplatzes i.V.m. der Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Neu-/Umgestaltung der verkehrlichen Situation in der Hauptstraße inkl. Kreisel und ggf. näherer Umgebung sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes.
Planungsumfang Landschaftsarchitektur:
.
1.1) Objektplanung Freianlagen: Freianlage / Außenanlage / Platzgestaltung / Gebäudebegrünung (Baugrundstück "LeBeN", ca. 2 000 m² abzüglich Neubau "LeBeN" / Grundstück Rathaus, ca. 5 000 m²), mit unter folgenden Anforderungen:
- Ein- und Ausgänge ins Gebäude / Barrierefreie Übergänge
- Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität, auch in den Sommermonaten (Schatten / Kühlung)
- Zonierung des Platzes
- Wasserelemente
- Aktivitätsangebote, Spielbereich für Kinder und Erwachsene inkl. Verschattung
- Sitzmöglichkeiten
- Aufenthaltsbereich für Besucher:innen von 0 bis 99 Jahren
- Intensive Bepflanzung mit Großbäumen / Verwendung der Bäume und Sträucher aus dem vorhandenen Klimawald
- Müllbereich / Müllentsorgung
- Mögliche Zusammenschaltung für Festivitäten jeglicher Art des Rathausvorplatzes und Außenanlagen "LeBeN" mitberücksichtigen
- Integration Feuerwehrzufahrt / -aufstellflächen für vorhandene evohaus Bebauung
- Stellplätze für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwägen u.ä.
- Straßenbegleitgrün für Neu-/Umgestaltung Hauptstraße
.
1.2) Objektplanung Verkehrsanlagen: Neu-/Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels, ca. 5 300 qm, mit unter folgenden Anforderungen:
- Reduzierung Geschwindigkeit auf min. 30 km/h, Verhandlung mit Behörden auf Reduzierung 20 km/h
- Integration der Hauptstraße in Platzgestaltung
- Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Bahnhofrings
- Zugang zum Gebäude / Zonierung öffentlicher Straßenraum / Materialität / Fahrradstellplätze
- Vermeidung von Unfällen zwischen KFZ-Verkehr / Fahrradfahrern / Fußgängern
- Verkehrsfluss
- Rad- und Fußwege auf der Seite des Rathauses und der Seite des Projektes LeBeN
- 14 Kurzzeitparkplätze
- Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen
.
1.3) Objektplanung Verkehrsanlagen: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, ca. 1 100 qm, mit unter folgenden Anforderungen
- Planungskonzept Wegeführung/ -beziehungen
- Herstellung einer sicheren Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in die Neue Mitte
- Neuordnung der Bahnhofsvorfahrt
- Neuordnung der beiden Bushaltestellen im Bahnhofsring mit barrierefreiem Ausbau der Haltstellen
- Integration eines Wetterschutzes (Wartehäuschen) für beide Bushaltestellen
- Integration von Pflanzflächen in die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes
- Herstellung von Fahrradstellplätzen
- Errichtung einer Öffentlichen Toilette  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

Wert ohne MwSt.: 469.740,47 EUR  



Beginn: 01.08.2023 Ende: 31.12.2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  



Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. § 51 VgV erfolgt die Auswahl nach den dem Bewerbungsbogen beigefügten Kriterien und Auswahlvorgaben. Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt
als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit einer komplexen und umfangreichen Planungsaufgabe handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen B1 und B2 deshalb auf 5 Jahre, 01.01.2018 bis 31.12.2022, erhöht. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Die ausgewählten (4) Bewerber sind zur Erarbeitung der
Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) zugelassen. Nach Vorlage der Lösungsvorschläge der 4 Teilnehmer der Mehrfachbeauftragung erfolgen die Verhandlungsgespräche zur Beschaffung der o.g. Planungsleistungen (Dienstleistungen). Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Beachtung der Auswahlentscheidung der Bewertungskommission und der förmlichen Beauftragung durch den Gemeinderat, die für die Umsetzung des ausgewählten
Entwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen gemäß §§ 76, 77 VgV vergeben.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Los 2: Landschaftsarchitekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 VgV.
.
Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:
- Los 2, Landschaftsarchitekt: 31 700,83 EUR netto
(Vergütung Objektplanung Freianlagen: 17 652,68 € netto, Vergütung Objektplanung Verkehrsanlagen: 14 048,15 € netto)
Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
.
Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
.
Hinweis zu III.2.10): Varianten/Alternativangebote sind nur im Rahmen der Vorgaben der zur Verfügung gestellten Bedarfsplanung möglich.
.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
http://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/EK.pdf
.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Berechtigung der Führung des Titels Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2) oder Berufsausübungsberechtigung i.S.v. § 75 VgV. Bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmen durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes. Bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers sowie Nachweis der Kammerzugehörigkeit und Bauvorlageberechtigung i.S.d. § 43 LBO B-W und Berufsausübungsberechtigung nach § 75 Abs. 1 + 3 VgV.
.
Die Eignung wird ermittelt für die Durchführung der Planungsaufgabe beider Lose (Gesamtheit aller Eignungskriterien Architektur und Landschaftsarchitektur). Dementsprechend erfolgt eine Addition aller bewerteten Eignungskriterien beider Berufsbilder/Planungsaufgaben. Dies ist, soweit die Eignung nicht für beide Planungsaufgaben alleine erbracht werden kann auch durch eine gemeinsame Bewerbung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. erfüllbar, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
http://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/EK.pdf
.
- Angaben und Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) und den Umsatz der entsprechenden Dienstleistung
- Haftpflichtversicherungsnachweis
.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
http://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/EK.pdf
.
- Mindestjahresumsatz pro Jahr für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022
Los 1 Architekt: 375 000, - EUR netto / Geschäftsjahr
Los 2 Landschaftsarchitekt: 250 000, - EUR EUR netto / Geschäftsjahr
- Haftpflichtversicherungsnachweis jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr für
Los 1 Architekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.
Los 2 Landschaftsarchitekt: Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR, jeweils mit doppelter Deckung im Versicherungsjahr.
.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
http://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/EK.pdf
.
Die nachfolgende Beschreibung der Eignungskriterien gilt sowohl für das Architektur- als auch für das Landschaftsarchitekturbüro
- Benennung von je 2 Referenzen je Los inkl. je vom Auftraggeber unterschriebener Referenzschreiben unter Berücksichtigung der Vorgaben im Bewerbungsbogen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV; Betrachtungszeitraum Los 1: 01.01.2013 bis 31.12.2022, Betrachtungszeitraum Los 2: 01.01.2018 bis 31.12.2022;
- Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion;
- Nachweis der Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
- Angabe über die technische Leitung/Projektleitung eines jeden Teammitglieds gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder, aus denen ihre Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistungen und ihre hierfür erbrachten Leistungen hervorgehen,
- Erklärung über das jährliche Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der jeweilige Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit Aussagen zu:
- Methoden zur Organisation Bauüberwachung,
- Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen der die Aufgabe bearbeitenden Ingenieure,
- Angaben des Auftragsanteils für den der Bewerber möglicherweise beabsichtigt einen Unterauftrag zuerteilen gemäß §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10, 47 VgV.
.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden-Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für Architekturleistungen und Landschaftsarchitekturleistungen und/oder Führungskräfte des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) bzw. Landschaftsarchitekt (Los 2), insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichung (Architekt, Los 1, bzw. Landschaftsarchitekt, Los 2) gem. §§ 2 + 8 Architektengesetz Baden-Württemberg i.d.F.v. 28.03.2011.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck, die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass die verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche), die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen, für Architekt (Los 1) und/oder Landschaftsarchitekt (Los 2) gem. obiger Definition erfüllen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung (Los 1) nach § 43 LBO BW bestehen.  

Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen  

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 21.03.2023 10:00 Uhr  

Tag: 03.04.2023  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.07.2023
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

1) Zur Bewältigung der Planungsaufgabe und zur Ausarbeitung des Lösungsvorschlages für die Aufgabenstellung beider Lose ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens des Architekten (Los 1) und Landschaftsarchitekten (Los 2) erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Berufsbilder) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Architekt und Landschaftsarchitekten notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
.
2) Für die Erarbeitung und Einreichung des Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet.
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3) Es wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie für die Objektplanung Freianlagen in Verbindung mit Objektplanung Verkehrsanlagen, mit dem Verlangen von Lösungsvorschlägen nach der Vergabeverordnung (VgV), durchgeführt.
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Für jedes zu bewertende Kriterium kann jeder Bewerter der Bewertungskommission maximal 5 Punkte vergeben. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtungszahl und der im Durchschnitt durch die Mitglieder der Bewertungskommission vergebenen Punkte eines jeden (Unter-)Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungszahlen eines jeden (Unter-)Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Anhand einer Wertungsmatrix mit folgender Gewichtung:
1. Qualität des Lösungsvorschlags (Wichtung: 60, max. erreichbare Bewertungszahl: 300 Punkte)
Mit folgenden Unterkriterien:
1.1 Städtebau, Einbindung in die Umgebung von Platz und Gebäude (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
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1.2 Freianlagenplanung / Verkehrsplanung Neu-/Umgestaltung Hauptstr.; Umsetzung der definierten Anforderungen für die Hauptstraße; Verkehrsberuhigung / Integration von Kurzzeitparkplätze (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
.
1.3 Verkehrsplanung Umgestaltung Bahnhofsvorplatz (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
.
1.4 Freianlagenplanung / Platzgestaltung; Umsetzung der Platzgestaltung eines gemeinsam genutzten Platzes mit der geforderten vielfältigen Nutzung zwischen Rathaus, evohaus und "LeBeN" einschl. Erschließung / Zugänge in den Neubau "LeBeN" (Wichtung: 8, max. erreichbare Bewertungszahl: 40 Punkte)
.
1.5 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" / Städtebau; Städtebauliche Beziehungen des Gebäudes zur umgebenden Nachbarschaft; Beziehung des Gebäudes zu Straßenraum / Platz / Außenanlage (Wichtung: 6, max. erreichbare Bewertungszahl: 30 Punkte)
.
1.6 Gestaltung des Neubaus "LeBeN" (Materialität) der Hülle und des Innenraums, innenräumliche Organisation (Wichtung: 10, max. erreichbare Bewertungszahl: 50 Punkte)
.
1.7 Erfüllung Raumprogramm / funktionale Anforderungen / Flexibilität (Wichtung: 10, max. erreichbare Bewertungszahl: 50 Punkte)
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1.8 Innovative Umsetzung der Vorgaben für ein (fast) CO2-freies Gebäude /
Quartier und dem Beitrag zur Energiegemeinschaft im Quartier Neue Mitte (Wichtung: 8, max. erreichbare Bewertungszahl: 40 Punkte)
.
2. Umsetzungsstrategie des Bieters (Wichtung: 25, max. erreichbare Bewertungszahl: 125 Punkte)
Mit folgenden Unterkriterien:
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.3 Qualitätsmanagement / Kontinuierliche Bauüberwachung, Präsenz vor Ort (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.4 Kostenmanagement / Kontinuierliche Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung, Kostenplanung (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
2.5 Terminmanagement / Terminverfolgung über alle Leistungsphasen (Wichtung: 5, max. erreichbare Bewertungszahl: 25 Punkte)
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3. Honorarangebot (Wichtung: 15, max. erreichbare Bewertungszahl: 75 Punkte) .
Soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Planungskonzept, Umsetzungsstrategie und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis bezogen auf die Umsetzung beider Lose erwarten lässt (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in (weitere) Verhandlungen einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
 

16.02.2023