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BA.312.732 - 6 Mobile Stromerzeuger



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

6 Mobile Stromerzeuger  ( LB-ZVS-2023-0005 )

LB-ZVS-2023-0005  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 71419103017
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de
Fax: +49 71419104094  

Hauptadresse: (URL) http://www.ludwigsburg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1869c19456f-2db3f8f1b214ad3

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

6 Mobile Stromerzeuger
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0005  

31121100-1  

Lieferauftrag  

6 mobile Stromerzeuger 60 kVA mit Lichtmast  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 31127000-2
 

   

DE115  

Stadt Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Deutschland  

6 mobile Stromerzeuger 60 kVA mit Lichtmast und Zubehör  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Service und Gewährleistung, Gewichtung: 20,00


Preis
Gewichtung: 80,00
 

   



Beginn: 03.07.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.

Geforderte Nachweise:

1.1.1. Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.)

1.1.2. Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.2.1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,

1.2.2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer:
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, dass umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen erfüllt wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.3.1 Eigenerklärung über jeweils 3 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen von Städten und Gemeinden (nicht älter als 3 Jahre)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

2.2.1 Eklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist dem Angebot beizufügen.

2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 11.04.2023 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2023
 

Tag: 11.04.2023, Ortszeit: 12:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

Bieterfragen sind bis spätestens 31.03.2023 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff. I.3) genannte Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind  

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland




 

06.03.2023