BA.313.605 - Anruf-Sammel-Taxi - Linienbedarfsverkehr, Rahmenvertrag
Amtlicher Bekanntmachungstext
Anruf-Sammel-Taxi - Linienbedarfsverkehr, Rahmenvertrag ( SOG_BS-2023-0031 )
SOG_BS-2023-0031
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
Postanschrift: Wilhelmstraße 12
Postleitzahl / Ort: 77654 Offenburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE134
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 781822642
E-Mail: zentrale.vergabestelle@offenburg.de
Fax: +49 781827513
Hauptadresse: (URL)
http://www.offenburg.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-186c0cf0f52-1eb82cebef981cba
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anruf-Sammel-Taxi - Linienbedarfsverkehr, Rahmenvertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: SOG_BS-2023-0031
60100000-9
Dienstleistungen
Anruf-Sammel-Taxi, Linienbedarfsverkehr
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE134
Personenverkehrsdienste im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Stadtgebiet Offenburg und Umlandgemeinden.
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Größe der Fahrzeugflotte, Gewichtung: 50,00
Name: Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte, Gewichtung: 50,00
Preis
Gewichtung: 0,00
Beginn: 01.08.2023 Ende: 31.10.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Die Angebote sind nur in digitaler Form zugelassen. Schriftliche Angebote werden ausgeschlossen.
Bieteranfragen müssen spätestens 10 Kalendertage vor Angebotsöffnung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: siehe Punkt III.1.2
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Nachweis von einer oder mehreren Genehmigungen im Sinne des Personenbeförderungsgesetztes im Gelegenheitsverkehr mit Taxen und/oder Mietwagen mit insgesamt mindestens fünf Fahrzeugen, die zum 30.06.2022 mindestens zwei Jahre alt sein muss/müssen (Ausstellungsdatum vor dem 01.07.2020)
2. Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Eigenerklärung (Russlandsanktionen)
4. Erklärung zur Anwendung des Tarifs der Württembergischen Omnibusunternehmen (WBO-Tarif)
zu 2:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren,
Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
Angabe zum Eintrag Berufsregister,
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde,
Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden,
Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten,
Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: siehe III.1.2
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Der Rahmenvertrag soll bis 31.10.2027 gelten. Dann wird der Stadtbusverkehr neu vergeben und somit ist auch der AST-Verkehr anzupassen. Eine erneute Ausschreibung des AST-Betriebs für wenige Monate wäre ein unverhältnismässiger Aufwand.
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 13.04.2023 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.05.2023
Tag: 13.04.2023, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Es sind ausnahmslos elektronische Angebote zugelassen. Angebote in Papierform werden ausgeschlossen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
10.03.2023