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BA.323.672 - Kita mit Wohnen Korntal-West - Wärmeversorgungsanlagen



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Kita mit Wohnen Korntal-West - Wärmeversorgungsanlagen  ( SKM-2023-0004 )

SKM-2023-0004  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Korntal-Münchingen

Postanschrift: Görlitzstraße 3
Postleitzahl / Ort: 70825 Korntal-Münchingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115

Telefon: +49 71166601496
E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.korntal-muenchingen.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.vergabe24.de  


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-187ea5e0489-536b65d309b85e45

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Kita mit Wohnen Korntal-West - Wärmeversorgungsanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: SKM-2023-0004  

45331000-6  

Bauauftrag  

Wärmeversorgungsanlagen  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

70825 Korntal-Münchingen  

- Sole-Wasser-Wärmepumpe ca. 45 kW
- Erdkollektoren ca. 480 m
- Rohrleitungen (Industrieedelstahlrohr) ca. 670 m
- Pufferspeicheranlage, 2 Stück
- Hydraulische Verteilung
- Druckhaltung und Entgasung
- Fußbodenheizung ca. 1900 m²
- Fußbodenheizkreisverteiler ca. 12 Stück  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 16.10.2023 Ende: 28.03.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Es bestehen Anforderungen an die Bauausführung und Bauökologie (DGNB-BNB-Zertifizierung mit QNG-Siegel Plus), siehe Vergabeunterlagen  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:

- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).

- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.

- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.

- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen.

- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. 4 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.

Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179

- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179

- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

Referenzen

- Angabe von mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten und abgeschlossenen Leistungen mit einem Auftragsvolumen von über 5 Mio. Euro, mit Angabe der Leistungszeit, der Funktion sowie der Art des Auftraggebers

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.06.2023 14:30 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.08.2023
 

Tag: 20.06.2023, Ortszeit: 14:30
Ort: - digitale Angebotsöffnung -
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



Die Zahlung erfolgt elektronisch  

Es sind mit dem Angebot einzureichen:

-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (KEV 179)

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (entsprechend III.1.2 dieser Bekanntmachung)
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/ Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdfn

wird hingewiesen.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

17.05.2023