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BA.326.084 - TD 2023.10 Ausschreibung Verwertung von Altpapier



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Verwertung von Altpapier aus der Stadt Pforzheim  ( TD 2023.10 )

TD 2023.10  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim

Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846  

Hauptadresse: (URL) http://www.pforzheim.de
 


Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben  

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1882988c77a-78fe80fed58dee56

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Verwertung von Altpapier aus der Stadt Pforzheim
Referenznummer der Bekanntmachung: TD 2023.10  

90511400-6  

Dienstleistungen  

Verwertung von Altpapier aus der Stadt Pforzheim  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE129  

Pforzheim  

- Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Vermarktung von Altpapier  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2027, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2025 ausspricht ("1. Verlängerungsoption").
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2028, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2026 ausspricht ("2. Verlängerungsoption").
Siehe hierzu §11 der beigefügten Vertragsvorlage  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Zuschlagskriterien und Angebotswertung
Der Zuschlag wird, über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet, auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis erteilt.
Für die preisliche Angebotswertung werden berücksichtigt:
 die gemäß dem Anhang Angebotsblätter ermittelbaren Entgelte und Vergütungen pro Jahr
auf der Grundlage
- der angebotenen Entgelte/ Vergütungen pro Mengeneinheit (Spalte 3),
- der dargestellten (Auswertungs-)mengen (Spalte 4),
- der dargestellten Gewichtungen (Spalte 6),
 die gemäß dem Anhang Angebotsblätter angebotene Gewichtung der Preisgleitklausel und
die unten genannte Indexentwicklung zum Zwecke der Auswertung der angebotenen
Entgelte und Vergütungen über die gesamte Vertragslaufzeit.
Der Bewertungszeitraum entspricht dem angegebenen Leistungszeitraum einschließlich der
möglichen Vertragsverlängerung. Dabei wird der Zeitraum für die erste Vertragsverlängerung
(01.01.2027 bis 31.12.2027) mit 50 % und für die zweite Vertragsverlängerung (01.01.2028 bis
31.12.2028) mit 25 % in der Angebotsauswertung gewichtet.
Für die Angebotsauswertung wird für die der Preisgleitung unterzogenen Indizes eine
Entwicklung wie folgt unterstellt:
 Personal + 2,5 % p.a.
 Dieselkraftstoff + 1,0 % p.a.
 Technische Kosten (Lastkraftwagen) + 2,0 % p.a.
 Technische Kosten (Maschinenbauerzeugnisse) + 2,0 % p.a.
 Elektrizität - 2,0 % p.a.
 Maut + 5,0 % p.a.
 Altpapiervergütung 0,0 % p.a.
Zum Zwecke des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen)
Entgelte/ Vergütungen wird ein sogenannter Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
01.01.2024 ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungszinssatz von 1,0 % p.a. angesetzt.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen
ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe
der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann
dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die
das Unternehmen voreiner Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen
es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige
Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§123 und § 124 GWB  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen
Geschäftsjahren, Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die
angebotene Leistung besitzen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals getrennt nach Arbeitnehmer un
Leitungspersonal) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 3 Jahre (2019, 2020, 2021)
(siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 10.07.2023 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.08.2023
 

Tag: 10.07.2023, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 28.06.2023, 11:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

26.06.2023