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BA.328.241 - Sanierung Nagoldfreibad - Generalplanung



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Sanierung Nagoldfreibad - Generalplanung  ( SWP 2023.01 )

SWP 2023.01  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846  

Hauptadresse: (URL) http://www.pforzheim.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-188d2f9a4d0-7e9c58a02818de4

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Sanierung Nagoldfreibad - Generalplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: SWP 2023.01  

71200000-0  

Dienstleistungen  

Gegenstand des Verfahrens sind die für eine Sanierung des Nagoldfreibads in Pforzheim erforderlichen Planungsleistungen zur Vergabe als Generalplanung (Objektplanung und Fachplanungen Bädertechnik). Das Nagoldfreibad Pforzheim liegt im Stadtteil Dillweißenstein direkt am Ufer des Flusses Nagold. Die Becken
sowie die Bädertechnik sind abgängig und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen und Normen.
Das Nagoldfreibad soll aus dem Eigenbetrieb Pforzheimer Bäder- und Verkehrsbetriebe (EPVB) als bisheriger Eigentümer und Betreiber herausgelöst und an die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) übertragen werden. Ziel dabei ist die Grundsanierung und der zukünftige Betrieb des Bades durch die SWP.  

Wert ohne MwSt.: 900.000,00 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 71240000-2
71300000-1
71310000-4
71320000-7
71520000-9
 

   

DE129  

Pforzheim  

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens die Planung der Sanierung des Nagoldfreibads Pforzheim in zwei Bauabschnitten (1. BA: Sanierung Schwimmbecken und Technik; 2. BA: Sanierung Hauptgebäude und Kiosk) als Generalplanung:
• Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 1 - 4 HOAI) sowie
• optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 5 - 7 HOAI),
• optional die Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 8 + 9 HOAI) für alle von der Sanierung umfassten Bauwerke, Betriebsanlagen und Freianlagen des Freibads.
Zum Planungsumfang gehören folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 und besondere Leistungen:
• § 34 Gebäude und Innenräume
• § 39 Freianlagen
• § 43 Ingenieurbauwerke (Anlage 12.2 Gruppe 3: Schwimmbecken als Anlagen des Wasserbaus)
• § 51 Tragwerksplanung für Gebäude und Ingenieurbauwerke
• § 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen)
• § 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen)
• § 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Anlagengruppe 7: Betriebs- und Bädertechnik, einschl. anlagenspezifischer MSR für die geplanten Komponenten)
• Weitere besondere Leistungen (bspw. Gesamtkoordination als Generalplaner, Erweiterte Kosten-Nutzen-Analyse, kontinuierliche Kostenkontrolle, etc.)
Grundlage der Generalplanung bildet eine aktuell erstellte Machbarkeitsstudie "Sanierung Nagoldfreibad in Dillweißenstein". Die darin aufgezeigten Lösungsansätze sind jedoch nicht bindend. Beckenangebot, Gesamtwasserfläche und der einzigartige Gesamtcharakter der historischen Anlage sollen als Markenzeichen erhalten bleiben. Neben einer vollständigen Neugestaltung der Becken (bspw. gemäß dem Vorschlag in der Machbarkeitsstudie) kommt daher vorzugsweise auch eine Sanierung oder Modernisierung des bestehenden 50-m-Beckens (bspw. durch Neubeschichtung mit GFK-Laminat, PP-Folierung, Fliesen oder durch Einsatz eines Edelstahlbeckens in die bestehende Betonkonstruktion) in Betracht. Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Sanierung und Ertüchtigung des Nagoldfreibads nach wirtschaftlichen Aspekten in der Gestalt, dass eine bestmögliche wirtschaftliche Betriebsführung für mindestens 20 Jahre Nutzungsdauer ohne größere
Investitionen ermöglicht wird. Übliche Instandhaltungs- und nutzungsbedingte Reparaturmaßnahmen sollen kalkulierbar sein und nach Möglichkeit unter Aufrechterhaltung des Badebetriebs und weitestgehend durch das Betriebspersonal selbst erledigt werden können.
Im Rahmen der Vorplanung sollen hierzu verschiedene konzeptionelle Varianten erarbeitet und entscheidungsreif aufbereitet werden. Neben den Baukosten und der Bauzeit (Minimierung Dauer der Betriebsschließung) sind auch die Betriebskonzepte (bspw. Personalbedarf) der Varianten sowie die Betriebs- und Instandhaltungskosten entscheidungsrelevant und im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen.  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Qualifikation + Erfahrung Planungsleiter, Gewichtung: 12,00
Name: Referenzprojekte aller Planungsleiter, Gewichtung: 20,00
Name: Planungskonzept Vorplanung, Gewichtung: 13,00
Name: Terminkonzept Planung, Gewichtung: 10,00

Kostenkriterium
Name: Honorargrundleistungen, Gewichtung: 40,00
Name: Pauschalhonorare, Gewichtung: 4,00
Name: Zeithonorare, Gewichtung: 1,00


 

   



Beginn: 30.10.2023 Ende: 20.05.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Geplante Anzahl der Bewerber: 4


Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal vier Bewerber /Bewerbergemeinschaften zugelassen. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formell ordnungsgemäßer und den Mindestbedingungen entsprechender Teilnahmeantrag vorliegt, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten die genannten Voraussetzungen bei mehr als vier Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl gemäß den der Teilnehmerinformation im Detail beschriebenen Kriterien für Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erzielen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen die Erbringung der Lph. 3 und 4 der HOAI für ein Schwimmbad innerhalb der Jahre 2020 - 2022 erbracht wurden. Es werden auch Projekte berücksichtigt, bei denen die Lph. 3 und 4 der HOAI bis im Zeitraum 2017 - 2019 zurückliegen. Punkte können nach Maßgabe der Matrix in der Teilnehmerinformation erzielt werden (max. 150 Punkte für bis zu drei mögliche Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft) für öffentliche Auftraggeber, Planungsgegenstand ist ein Freibad oder sind die Freianlagen mit Außenbecken als Teil eines Hallenbads / Kombibads, Planungsgegenstand ist die Sanierung eines Schwimmbads / eines Freibads, Planungsgegenstand sind Freianlagen,
zwei oder mehr selbstständige Becken, Sanierung Betonbecken (bspw. mit GFK-Laminierung, PP-Folierung, Fliesen), Bäder- und Betriebstechnik (Badetechnische Anlagen) sowie Funktionsgebäude für Bäder- und Betriebstechnik, Betreutes Bauvolumen, erbrachte Leistungsbilder (HOAI), erbrachte Besondere Leistungen, Aktualität (Abschluss der Lph. 3 und 4), zusätzlich zu den Lph. 3 und 4 erbrachte / beauftragte Leistungsphasen HOAI für mindestens ein Leistungsbild.
Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 4. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den auf den Rängen 5 und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 4 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der auf dem 4. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Gegenstand der Beschaffung ist zunächst:
Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 1 - 4 HOAI)
Folgende Optionen sind zur Stufenweisen Weiterbeauftragung vorgesehen:
Stufe 2 (optional): Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 5 - 7 HOAI)
Stufe 3 (optional): Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 8 + 9 HOAI)  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
- Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
- Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (gem. § 75 Abs. 1 VgV). Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer oder über vergleichbaren Nachweis (bspw. Kopie Urkunde).- Erforderlich ist, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2020 - 2022
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 1 500 000 EUR für Personenschäden, min. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
- In den Jahren 2020 bis 2022 muss jährlich mindestens ein Umsatz (netto) in Höhe von 200.000 € im Bereich der zu vergebenden Leistungen nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften und im Falle einer Eignungsleihe werden die Umsätze pro Jahr addiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestbedingung Nr. 1: Nachweis, dass für mindestens ein Freibad-Projekt (Neubau oder Sanierung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, bei Bewerbergemeinschaften durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die HOAI-Leistungsphasen 2 - 4 für die Freianlagen einschl. der Schwimmbecken vollständig erbracht wurden. Es werden auch Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Abschluss der Lph. 4 HOAI bis zu 6 Jahre zurückliegt. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind:
- Auftragsgegenstand: Planung eines Freibads, mind. Lph. 2 - 8 HOAI
- Vollständig erbrachte Planungsleistungen: mindestens Lph. 2 - 4 HOAI in den Leistungsbilder § 39 Freianlagen einschl. der Schwimmbecken (als § 39 Freianlagen oder § 43 Ingenieurbauwerke)
- Abschluss Lph. 4: ab 01.01.2017 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
- Planungsgegenstand: Freibad mit mindestens einem selbstständigen Becken mit einer Wasserfläche von mindestens 300 m²
- Herstellkosten der Baukonstruktion in KG 300 und KG 500 (ohne Technische Ausrüstung): mindestens 1 Mio. € netto
Mindestbedingung Nr. 2: Nachweis, dass für mindestens ein Schwimmbad-Projekt (Hallenbad oder Freibad) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, bei Bewerbergemeinschaften durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die HOAI-Leistungsphasen 2 - 4 für die Bäder- und Betriebstechnik vollständig erbracht wurden. Es werden auch Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Abschluss der Lph. 4 HOAI bis zu 6 Jahre zurückliegt. Es können nur Referenzprojekte gewertet werden, bei denen folgende Mindestbedingungen erfüllt sind:
- Auftragsgegenstand: Planung der Nutzungsspezifischen Anlagen für ein Schwimmbad (Anlagengruppe 7.1 Badetechnische Anlagen gem. Anlage 15 HOAI), mind. Lph. 2 - 8 HOAI
- Vollständig erbrachte Planungsleistungen: mindestens Lph. 2 - 4 HOAI im Leistungsbild § 55 Technische Ausrüstung für Nutzungsspezifische Anlagen (Anlagengruppe 7.1 Badetechnische Anlagen gem. Anlage 15 HOAI). Sofern eine Genehmigung (Lph. 4) nicht erforderlich war sind mindestens Lph. 2 und 3 HOAI ausreichend.
- Abschluss Lph. 3 / 4: ab 01.01.2017 bis zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
- Herstellkosten netto der Technische Ausrüstung in KG 400 und KG 550: mindestens 0,5 Mio. €
Diese Mindestbedingungen können in zwei verschiedenen Projekten oder auch in einem Referenz-Projekt nachgewiesen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

- Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576 (gem. Eigenerklärung)
- Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg spätestens mit dem endgültigen und verbindlichen Angebot abgegeben werden.  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

   

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.07.2023 10:00 Uhr  

Tag: 04.08.2023  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax.: +49 721926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

19.06.2023