BA.332.489 - Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik
Amtlicher Bekanntmachungstext
Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik ( 23-175-ZV )
23-175-ZV
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ravensburg
Postanschrift: Friedenstraße 6
Postleitzahl / Ort: 88212 Ravensburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE148
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zv@rv.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.rv.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1892ff9c60d-440caf6e7397bb48
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-175-ZV
30200000-1
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 30213000-5
DE148
Landratsamt Ravensburg
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Ziel dieser Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services
Inhalt der Beschaffung:
* 1300 x 15"- Notebooks
* 200 x 13,3"- Convertibles
* 50 x Mobile Workstation
* 150 x Personal Computer
* 250 x 27"- Monitore
* Zubehör
* Dienstleistungen
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 29.09.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindest- jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von min. 2.000.000 €
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 €
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mindestens 3 Referenzen im Bereich öffentlicher Auftraggeber aus den letzten 36 Monaten mit Lieferung von min. 500 Clients
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 29.08.2023 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22.09.2023
Tag: 15.08.2023, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
13.07.2023