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BA.332.325 - E-Check nach DGUV - Vorschrift 4



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Amtlicher Bekanntmachungstext

E-Check nach DGUV - Vorschrift 4  ( LB-ZVS-2023-0019 )

LB-ZVS-2023-0019  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 71419103017
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de
Fax: +49 71419104094  

Hauptadresse: (URL) http://www.ludwigsburg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1894e2d67de-4a8af7c92f031514

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

E-Check nach DGUV - Vorschrift 4
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2023-0019  

71630000-3  

Dienstleistungen  

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 im Stadtgebiet Ludwigsburg  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 71631000-0
 

   

DE115  

Stadtgebiet Ludwigsburg
Deutschland  

Prüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 4 im Stadtgebiet Ludwigsburg an insgesamt ca. 100 Standorten
Laufzeit: 01.12.2023 bis 30.11.2027  


Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Nachhaltigkeit, Gewichtung: 30,00


Preis
Gewichtung: 70,00
 

   



Beginn: 01.12.2023 Ende: 30.11.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer, Vereinsregister etc.);
1.1.2
Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft;  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.3
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.2.4
Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
1.2.5
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine Absichtserklärung, dass bei Zuschlagserteilung vor Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1.3.1
Referenzliste in deutscher Sprache: Jeweils 3 mit der auszuführenden Leistung vergleichbare Referenzen in den abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber (Name und Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Bezeichnung des Projekts: Beschreibung der Art der
Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (brutto), Ausführungszeitraum (von/bis)
1.3.2
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Elektro-Innung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

2.2.1 Eklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist dem Angebot beizufügen.

2.2.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen ist dem Angebot beizufügen.

2.2.3 Ausführung unter den anzuwendenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
• DGUV 4
• DIN VDE 0701 / 0702
• DIN VDE 0105-100, 0100-600
• BetrsichV mit Schutzkontaktstecker (230V/16A)
• BetrsichV mit Schutzkontaktstecker (400V/63A) sowie Arbeitsmittel mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD / PRCD)

2.2.4 Die zur Prüfung erforderlichen und zum Einsatz kommenden Messgeräte müssen den geltenden Normen entsprechen und mit den normkonformen Qualitäts- und Sicherheitskennzeichen versehen sein. Die Prüfgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen und kostenmäßig in den Einzelpreisen einzukalkulieren. Die Prüfungen sind am jeweiligen Standort vorzunehmen.

2.2.5 Als Prüfungspersonal werden ausschließlich Fachkräfte mit einer elektrotechnischen Ausbildung eingesetzt. Dies ist durch die Abgabe einer Eigenerklärung mit der Angebotsabgabe zu bestätigen. Ein Zertifikatsnachweis der einzelnen Mitarbeiter ist auf Verlangen bei Arbeitsbeginn vorzulegen.

2.2.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die mindestens die Abgasnorm EURO 6 erfüllen. Dies ist auf Verlangen durch das Vorlegen der Fahrzeugscheine bei der AG nachzuweisen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 25.08.2023 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023
 

Tag: 25.08.2023, Ortszeit: 12:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 


Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2023 - 12:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff. I.3) genannte Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nichtberücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl / Ort: 71638 Ludwigsburg
Land: Deutschland




 

17.07.2023