BA.335.767 - ADO 2023.02 Lieferung und Aufstellung von Notebooks und Monitoren (mobiler Arbeitsplatz)
Amtlicher Bekanntmachungstext
ADO 2023.02 Lieferung und Aufstellung von Notebooks und Monitoren (mobiler Arbeitsplatz)
ADO 2023.02
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Hauptadresse: (URL)
http://www.pforzheim.de
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18996f3df4b-3518e316c817c18b
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von Notebooks und Monitoren (mobiler Arbeitsplatz)
Referenznummer der Bekanntmachung: ADO 2023.02
30210000-4
Lieferauftrag
Lieferung und Aufstellung von Notebooks und Monitoren (mobiler Arbeitsplatz)
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE129
Pforzheim
Lieferung und Aufstellung von Notebooks und Monitoren (mobiler Arbeitsplatz):
- 800 Notebooks
- 600 Monitore Typ 1 (USB-C Docking)
- 240 Monitore Typ 2
- 800 Standard-Mäuse
- 90 Netzteile passend zum angebotenen Notebook
Zusätzlich sind optionale Lieferungen anzubieten:
- 300 Notebooks
- 300 Monitore Typ 1 (USB-C Docking)
- 120 Monitore Typ 2
- 300 Tastaturen
- 300 Mäuse
Der AG hat das Recht bei Zuschlagserteilung optionale Lieferungen bis zu den angegebenen Mengen zusätzlich zu beauftragen, d.h. für Notebooks bis zu weiteren 300 Stück.
Es besteht jedoch kein Anspruch auf optional angebotene Lieferungen.
Weitere Vorgaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Beginn: 01.11.2023 Ende: 28.02.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen
ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe
der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann
dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die
das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen
es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige
Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§123 und § 124 GWB
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: — Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren.
Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
— Nachweis der Deckungssumme einer
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR
pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und
Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je
Schadensfall,
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angaben zu einem Insolvenzverfahren,
— Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet. (siehe
Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals getrennt nach Arbeitnehmer un
Leitungspersonal) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 3 Jahre (2019, 2020, 2021)
(siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter muss Produktblätter/ Technische Daten der angebotenen Produkte beifügen.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besondern
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-
Würtemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 14.09.2023 11:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023
Tag: 14.09.2023, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System;
— Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 07.09.2023, 12:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 72192620
Fax.: +49 721926211
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
08.08.2023