BA.335.369 - Generalsanierung Rathaus - DGNB Auditor
Amtlicher Bekanntmachungstext
Generalsanierung Rathaus - DGNB Auditor ( A34/ 23 )
A34/ 23
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Reutlingen - Bürgerbüro Bauen -
Postanschrift: Marktplatz 22
Postleitzahl / Ort: 72764 Reutlingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE141
Kontaktstelle(n): Stadt Reutlingen - Bürgerbüro Bauen -
Telefon: +49 71213032440
E-Mail: ina.ehinger@reutlingen.de
Fax: +49 71213035505
Hauptadresse: (URL)
http://www.reutlingen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-189bf84f42a-2150a011ac087d6
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Rathaus - DGNB Auditor
Referenznummer der Bekanntmachung: A34/ 23
71000000-8
Dienstleistungen
Generalsanierung Rathaus Reutlingen - Durchführung einer DGNB-Zertifizierung und Beratungsleistungen gemäß Kriterienkatalog DGNB
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 71210000-3
71318000-0
71530000-2
DE141
Stadt Reutlingen, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen
Ausgeschrieben werden die Leistungen für die Durchführung einer DGNB-Zertifizierung, sowie Beratungsleistungen gemäß Kriterienkatalog DGNB.
Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben.
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren
Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand eine stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung
besteht.
Das Rathaus Reutlingen besteht aus dem Gebäudeensemble dreier Gebäude mit
unterschiedlichen Nutzungen der Verwaltung, die um einen Innenhof herum gruppiert sind (Marktplatz 21, Marktplatz 22 und Oskar-Kalbfell-Platz 21), sowie einer Tiefgarage. Im Jahr 2013 wurde das Rathausensemble unter Denkmalschutz gestellt.
Das Gebäudeensemble bedarf nach einer Gesamtnutzungsdauer von mehr als 50 Jahren einer umfassenden Sanierung. Die Stadt Reutlingen beabsichtigt das Rathaus energetisch, technisch, sowie baulich unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes zu sanieren. Die beabsichtigte Generalsanierung stellt umfangreiche Anforderungen an die Baukonstruktion hinsichtlich des Brandschutzes, der Schadstoffsanierung, der Betonsanierung, der energetischen Verbesserung und nicht zuletzt der Nutzerbedürfnisse.
Beispielhaft sind nachfolgend einige geplante Maßnahmen aufgelistet:
a. Realisierung einer modernen Verwaltung (Flexibilität, hohe Umnutzungsfähigkeit)
b. brandschutztechnische Ertüchtigung
c. Sanierung der Fassaden, Fenster, Sonnenschutzanlagen und Innenraumgestaltung unter Einhaltung von Denkmalschutzgesichtspunkten
d. energetische Sanierung
e. umfassende Erneuerung der haustechnischen Anlagen
f. Betonsanierung
g. Verbesserung des Schallschutzes
h. Verbesserung der Barrierefreiheit
i. Schadstoffsanierung (Formaldehyd, Asbest, KMF, PCB, etc.)
j. Verbesserung der Erdbebensicherheit
k. Hochwasserschutz und Schutz vor Oberflächenwasser.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 werden zusammengefasst für alle Gebäude bzw. Bauabschnitte
bearbeitet. Ab Leistungsphase 5 soll die bauabschnittsweise Planung und Ausführung umgesetzt werden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme sollen die jeweiligen Gebäudeteile in ein Interimsgebäude leergezogen werden.
Vor dem Hintergrund des Ziels der Klimaneutralität im Jahr 2035 stehen für die Stadt
Reutlingen die Belange der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes bei der beabsichtigten Generalsanierung in besonderem Interesse. Auf Basis einer bereits durchgeführten Projektspezifischen Anfrage (PAZ) und der Ergebnisse des Quick Check DGNB wird als ein weiteres Planungsziel die Erreichung der DGNB-Zertifizierung mit dem Standard "Gold" (Bauabschnitt 1 und 2) bzw. "Silber" (Bauabschnitt 3) definiert. Das Projekt befindet sich zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung am Beginn der Leistungsphase 2. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Leistungen in der Planungsphase, besondere planungsbegleitende Leistungen, Leistungen in der Ausführungsphase, sowie Leistungen nach der Fertigstellung und die Auditierung.
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium
Name: Organisation, Gewichtung: 15,00
Name: Qualität des/der Projektleiter/in bzw. Projektbearbeiter/in, Gewichtung: 25,00
Name: Projektkonzept, Gewichtung: 40,00
Kostenkriterium
Name: Honorar, Gewichtung: 20,00
Beginn: 06.02.2024 Ende: 31.12.2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe III.1) Teilnahmebedingungen
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 1 - 5 VgV: Mindestpunktzahl ab 30.000 EUR netto p.a., Höchstpunktzahl ab 50.000 EUR
netto p.a. (Wichtung 20 %)
REFERENZ 1 des Büros Vorlage einer Referenz über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%).
REFERENZ 2 des Büros oder optional des Projektleiters welche nicht im aktuellen Büro erlangt wurde Vorlage einer Referenz über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Beweberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1. Eigenerklärung gemäß § 44 Abs. 1 VgV, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium) 2. Eigenerklärung gemäß § 44 Abs. 2 VgV, dass eine Qualifikation als DGNB-Auditor und eine aktuelle Lizenz gemäß
den Richtlinien und Vorgaben der DGNB vorliegt (Ausschlusskriterium)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 1 - 5 VgV: Mindestpunktzahl ab 30.000 EUR netto p.a., Höchstpunktzahl ab 50.000 EUR
netto p.a. (Wichtung 20 %)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Eigenerklärung gem. § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abschlossen wird: Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind.
2,5 Mio. EUR
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Generalsanierung Rathaus Reutlingen - VgV Verfahren DGNB Auditor
Anlage 1 zur EU-Bekanntmachung - Stand: 28.07.2023
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
REFERENZ 1 des Büros
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%).
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet / vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen Referenzen:
1. DGNB-Zertifizierung vollständig erbracht
2. DGNB-Zertifizierung mindestens Standard "Gold"
Anmerkung: bei der Referenz ist ein Neubau oder eine Sanierung zulässig.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
1. Bei der Referenz handelt es sich um eine Sanierung. Punkte werden vergeben, wenn es sich um eine Sanierung handelt.
2. Bei der Referenz handelt es sich um die Zertifizierung eines Verwaltungsgebäudes.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um ein Verwaltungsgebäude handelt.
3. Bei der Referenz handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
4. Bei der Referenz handelt es sich um eine bauabschnittsweise Umsetzung.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um eine bauabschnittsweise Umsetzung handelt.
5. Abwicklung mit öffentlicher Verwaltung. Punkte werden vergeben, wenn es sich um die Abwicklung mit einer öffentlichen Verwaltung handelt.
REFERENZ 2 des Büros oder optional des Projektleiters welche nicht im aktuellen Büro
erlangt wurde Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%).
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet / vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte
Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen Referenzen:
1. DGNB-Zertifizierung muss nicht vollständig erbracht sein. Folgende Leistungen des Auditors in der Planungsphase müssen mindestens erbracht sein:
Koordination Entscheidungsprozess, Festlegung Zielvereinbarungen und
Zuständigkeiten, Festlegung von Maßnahmen, Erstellung eines Pflichtenhefts,
gemäß "LEISTUNGSBILD DGNB AUDITOR" der DGNB, Stand. 07.01.2021, Tabelle 1, Punkt 2 "Leistungen in der Planungsphase": 2.1 "Koordination
Entscheidungsprozess", 2.2 "Vorläufige Zielvereinbarung / Festlegung von
Zuständigkeiten", 2.4 "Vereinbarung Zielvereinbarung / Festlegung von Maßnahmen", 2.5 "Pflichtenheft erstellen"
2. DGNB-Zertifizierung mindestens Standard "Gold"
Anmerkung: bei der Referenz ist ein Neubau oder eine Sanierung zulässig.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
1. Bei der Referenz handelt es sich um eine Sanierung. Punkte werden vergeben, wenn es sich um eine Sanierung handelt.
2. Bei der Referenz handelt es sich um die Zertifizierung eines Verwaltungsgebäudes.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um ein Verwaltungsgebäude handelt.
3. Bei der Referenz handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
4. Bei der Referenz handelt es sich um eine bauabschnittsweise Umsetzung.
Punkte werden vergeben, wenn es sich um eine bauabschnittsweise Umsetzung handelt.
5. Abwicklung mit öffentlicher Verwaltung. Punkte werden vergeben, wenn es sich um die Abwicklung mit einer öffentlichen Verwaltung handelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen sind alle Bewerber, die über die Ausbildung zum DGNB-Auditor gemäß den Vorgaben der DGNB verfügen. Der Nachweis ist gemäß §44 Abs. 2 VgV vorzulegen.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. gem. § 73 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 04.09.2023 10:00 Uhr
Tag: 29.09.2023
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
I. AUSSCHLUSSKRITERIEN
1. Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
2. Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
6. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
7. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
8. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
9. Eigenerklärung, dass die Qualifikation zum DGNB-Auditor gemäß den Vorgaben der DGNB erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Lizenzierung aktuell vorliegt. § 44 Abs. 2 VgV
10. Berufshaftpflichtversicherung bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 2,5
Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
II. BIETERPLATTFORM
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Vergabe24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
III. BIETERGEMEINSCHAFTEN /EIGNUNGSLEIHE
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab.
Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist. Im Fall der Eignungsleihe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219263112
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rpk.bwl.de
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219263112
Fax: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rpk.bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsauftrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
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http://www.rpk.bwl.de
04.08.2023