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BA.341.762 - Neubau Lern- und Begegnungsort "LeBeN" - 747 – Brandschutzplanung



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau Lern- und Begegnungsort LeBeN - 747 - Brandschutzplanung  ( 747/762.12:0001 )

747/762.12:0001  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Graben-Neudorf

Postanschrift: Werner-Juchler-Platz 1
Postleitzahl / Ort: 76676 Graben-Neudorf
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE123
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 7255901-201
E-Mail: vergabe@graben-neudorf.de
Fax: +49 7255901-350  

Hauptadresse: (URL) http://www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) http://www.graben-neudorf.de/rathaus-politik/ausschreibungen  


Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben  

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18acbe5bae6-79eb26091c6001a3

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau Lern- und Begegnungsort LeBeN - 747 - Brandschutzplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 747/762.12:0001  

71317100-4  

Dienstleistungen  

Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" - Brandschutzplanung mit Besonderen Leistungen i.S.v. AHO Heft 17 (2022) und gemäß HOAI 2021  

Wert ohne MwSt.: 100.840,34 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE123  

Gemeinde Graben-Neudorf
vertreten durch Bürgermeister Christian Eheim
Werner-Juchler-Platz 1
76676 Graben-Neudorf
Deutschland  

Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen der Brandschutzplanung für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN".
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Es werden im Rahmen eines Offenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach AHO Heft 17 (2022) und der HOAI 2021 vergeben, § 15 VgV. Der bereits erarbeitete
Lösungsvorschlag der Architekten dient als Konzeptbasis bzw. Planungsgrundlage.
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Planungsleistungen Brandschutzplanung mit Besonderen Leistungen i.S.v. AHO Heft 17 (2022) und gemäß HOAI 2021, insbesondere §§ 1 - 16.
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Nutzungsfläche:
Die Nutzungsfläche (NUF) des Lösungsvorschlags für den Lern- und Begegnungsort "LeBeN" beträgt 858 m² für den Neubau zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm
unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen:
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- Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 388 qm NUF
- Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 124 qm NUF
- Open Book Space ca. 39 qm NUF /Kulturbüro, ca. 52 qm NUF
- Zwei flexible LABs, zusammen ca. 52 qm NUF
- Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 186 qm NUF
- Aufzug ggf. mit Maschinenraum
Die Technikfläche (TF) wurde mit ca. 74 qm, die Verkehrsfläche (VF) mit ca. 172 qm sowie die Konstruktions-Grundfläche mit rund 100 qm ermittelt. Somit ergibt sich eine Brutto-Grundfläche (BGF) von 1.204 qm.
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Der Lösungsvorschlag (Planungsgrundlage) von Motorlab Architekten hat die Anforderungen des Bauherrn an ein offenes und transparentes Gebäude erfüllt. Die Übergänge zwischen den einzelnen Nutzungsbereichen sind hierbei fließend gestaltet. Eine Zuschaltung und Trennung von Flächen bringt eine hohe Flexibilität für Veranstaltungen von Gastronomie und der restlichen Nutzung. Das Planungskonzept ist von sich überlagernden Flächen geprägt, um den Flächenbedarf zu optimieren.
Das Gebäude vereint die Anforderungen von Gastronomie, Veranstaltungsort, Arbeit
und Lesen in sich.
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Das Gebäude wird als klar strukturierter Holzbau konstruiert. Dem Haus liegt ein Grundraster von 2,5 m zugrunde. Dieses Hauptraster ist ein Vielfaches des Holzbaurasters von 62,5 cm. Alle weiteren Ausbauraster des Hauses (Küche, Bestuhlung, Lager, etc.) sind hierbei gut integrierbar. Das Bauen mit Holz
bringt viele Vorteile hinsichtlich der Vorfertigung von Elementen und einer kurzen Bauzeit.
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Ein symmetrischer Holztragrost bildet das Dach. Die Konstruktion kragt um ein Feld vor die Fassade und bildet ein umlaufendes Vordach aus. Das Vordach bildet im Sommer den baulichen Wärmeschutz, bei schlechtem Wetter ist darüber hinaus ein Witterungsschutz gegeben. Die Deckenfelder / Kassetten des Tragrosts sind von unten sichtbar. Mit einer Belegung der Decke mit akustisch aktiven Materialien, wie. z.B. lignotrend wird die Raumakustik verbessert und Möglichkeiten für elektrische Installationen dahinter geschaffen.
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Die Fassade ist als Modulfassade konzipiert, deren einzelne Elemente inkl. Fenster + Verglasung vorgefertigt werden. Durch die Vorfertigung wird den Anforderungen des modernen Bauens z.B. hinsichtlich der Luftdichtigkeit der Gebäudehülle Rechnung getragen, da die Fertigung in einer Halle deutlich präziser funktioniert als vor Ort auf einer Baustelle.  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

Wert ohne MwSt.: 100.840,34 EUR  



Beginn: 08.01.2024 Ende: 31.12.2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Planungsleistung Brandschutzplanung durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss verfügbar sein.
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Zuschlagskriterien
Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt.
Es können insgesamt maximal 500 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 500 Punkte
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I) Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20% 100 Punkte, soweit mind. drei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden.
50 Punkte, soweit mind. zwei geforderte Fachkräfte entsprechend der Eignungskriterien benannt werden
20 Punkte, soweit mind. eine geforderte Fachkraft entsprechend der Eignungskriterien benannt wird
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II) Kriterium 2: Fachliche Erfahrung, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
100 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 300.000,00 € netto nachgewiesen wird
50 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 200.000,00 € netto nachgewiesen wird
20 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2020, 2021, 2022) von mindestens 100.000,00 € netto nachgewiesen wird
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III + IV) Kriterium 3 und 4: Fachliche Erfahrung für 2 Referenzen
Referenz 1 max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
Referenz 2 max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
Jede der im Folgenden genannten 5 Anforderungen pro Referenz erzielt bei Erfüllung 20 Punkte. Es wird jede der nachfolgenden fünf Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet.
Anforderungen an jede Referenz:
1. Leistungen gemäß AHO Heft 17, LPH 2 bis 5 vollständig erbracht
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2. Honorarzone
Honorarzone: II oder höher
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3. Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum 01.09.2013 bis
31.08.2023).
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4. BGF mindestens 1.000 m²
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5. Empfehlungsschreiben Auftraggeber
Sofern vorhanden kann ein Empfehlungsschreiben des Auftraggebers beigelegt werden. In jedem Fall sind die Kontaktdaten des Auftraggebers anzugeben. Liegt kein
Empfehlungsschreiben vor, sind in jedem Fall zu jeder Referenz die Kontaktdaten des
Auftraggebers zu benennen. Die reine Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers erfüllt nicht die Anforderung an das Empfehlungsschreiben des Auftraggebers. Liegt kein Empfehlungsschreiben vor, wird das Kriterium -Empfehlungsschreiben Auftraggeber- mit 0 Punkten bewertet.
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V) Preiskriterium
Honorarangebot, max. 100 Punkte, Gewichtung: 20%
100 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 80 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0%
60 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5,0% bis 10,0%
40 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >10,0% bis 15,0%
20 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >15,0% bis 20,0%
0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20,0%
Die einzelnen Honorarangebote werden vergleichend betrachtet.
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Details zur Eignung sind unter Abschnitt III zu entnehmen.  

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien:
https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/Pdf-Dateien/Ausschreibungen/2023/747_EK_Brandschutz.pdf
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I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht anzugeben.
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II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in* oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://
https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/Pdf-Dateien/Ausschreibungen/2023/747_EK_Brandschutz.pdf
.
I) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit einer Deckung in nachfolgender Höhe ist vorhanden oder wird im Auftragsfall abgeschlossen: Mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
und mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g.
Mindestdeckungen nachzuweisen.
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II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen
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III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
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IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
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V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen
.
VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/Pdf-Dateien/Ausschreibungen/2023/747_EK_Brandschutz.pdf

I) Angaben zur beruflichen Qualifikation
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 26.10.2023 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.12.2023
 

Tag: 26.10.2023, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch  

1) Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Brandschutzplanung erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Fachplanungsbüros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird.
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2) Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV).
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3) Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet.
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4) Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch
vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet.
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5) Soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
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6) Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV).
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
 

25.09.2023