BA.363.462 - GM 2024.11 Sanierung Reuchlin-Gymnasium - Rohbauarbeiten EWB
Amtlicher Bekanntmachungstext
GM 2024.11 Sanierung Reuchlin-Gymnasium - Rohbauarbeiten EWB
Vertragspartei und Dienstleister
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Identifikationsnummer: 08231000-A8587-36
Internet-Adresse (URL):
https://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Richtlinie 2014/24/EU
Interne Kennung: GM 2024.11
Titel: Sanierung Reuchlin-Gymnasium - Rohbauarbeiten EWB
Beschreibung: Rohbauarbeiten EWB
Art des Auftrags: Bauleistung
CPV-Code Hauptteil: 45200000-9
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: ---
Grund: Insolvenz (Konkurs)
Beschreibung: ---
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: ---
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern)
Beschreibung: ---
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: ---
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: ---
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: ---
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: ---
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: ---
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: ---
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---
Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: ---
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: ---
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: ---
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: ---
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: ---
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: ---
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: ---
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: ---
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: ---
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: ---
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: ---
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform
http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder
Wohnsitzes
e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt
g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
a) Umsatz des Unternehmens
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind /Referenzen
c) Arbeitskräfte
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: .
Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
oben genannte Kontaktstelle
Frist für den Eingang der Angebote: 28.05.2024 10:00 Uhr
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 28.05.2024 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den
Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen
(elektronisches Verfahren)!
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Neues Rathaus, Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL):
https://www.Vergabe24.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL):
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18f0441751c-29c98846a47f9877
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
oben genannte Kontaktstelle
Informationen über die Überprüfungsfristen: DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION
WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT!
Bezüglich Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Identifikationsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@pk.bwl.de
Telefon: +49 7219267830
Beschaffungsinformationen (speziell)
Beschreibung: Errichten der Baustraße, 650 m2
Abtragen des Oberbodens, 250 m3
Fundamentaushub, 180 m3
Verlegen von Pflaster und Rasenbordsteinen, 210 m2 / 120 m
Einbau Kiesstreifen entlang der Fassade, 15 m3
Ausgießen der Fundamente für Fluchttreppe, 40 m3
Setzen der Wetterschalenanker, 16 St
Kernbohrungen, 4 St
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der strategischen Beschaffung:
Beginn: 16.07.2024 Ende: 31.03.2025
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen: Folgende Nachweise sind zwingend:
Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog: Nein