BA.098.173 - Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)
Amtlicher Bekanntmachungstext
Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW) ( 02-19-2019 )
02-19-2019
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Herr Dr. Bühle
Telefon: +49 7151-501-9520
E-Mail: l.buehle@awrm.de
Fax: +49 7151-501-9550
Hauptadresse: (URL)
https://awrm.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16b30fa93e6-399c99166056467f
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de/
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 02-19-2019
50532000-3
Dienstleistungen
Servicevertrag zur Wartung, Störungsbeseitigung u. Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1.200 kWel und TCG2020 V16 mit 1.560 kWel) auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal
Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 90513000-6
DE116
Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal
Lindauer Straße 111 - 115
71522 Backnang-Neuschöntal
Servicevertrag zur Wartung und Inspektion, Störungsbeseitigung und Betriebsstoffversorgung von zwei Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1.200 kWel und TCG2020 V16 mit 1.560 kWel) gemäß Wartungsplan des Motor-Herstellers MWM bestehend aus E1, E10, E40, E50, E60. Wartung und Inspektion sowie Störungsbeseitigung von Anlagenteilen der BHKW-Peripherie. Entstörung und Instandsetzung (Störungsbeseitigung ) per Fernwartung und Vor-Ort-Einsätze. Leistungserbringung auf der Biovergärungsanlage (BVA) Backnang-Neuschöntal im Rems-Murr-Kreis
Die nachstehenden Kriterien
Preis
Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR
Beginn: 16.10.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 31.07.2019 14:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.10.2019
Tag: 31.07.2019, Ortszeit: 14:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftragnehmer noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Angebote informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134Abs. 1 S. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
07.06.2019