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BA.098.173 - Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)  ( 02-19-2019 )

02-19-2019  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Postanschrift: Stuttgarter Strasse 110
Postleitzahl / Ort: 71332 Waiblingen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE116
Kontaktstelle(n): Herr Dr. Bühle
Telefon: +49 7151-501-9520
E-Mail: l.buehle@awrm.de
Fax: +49 7151-501-9550  

Hauptadresse: (URL) https://awrm.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16b30fa93e6-399c99166056467f

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/
 

Einrichtung des öffentlichen Rechts
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Servicevertrag für zwei Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 02-19-2019  

50532000-3  

Dienstleistungen  

Servicevertrag zur Wartung, Störungsbeseitigung u. Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1.200 kWel und TCG2020 V16 mit 1.560 kWel) auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal  

Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90513000-6
 

   

DE116  

Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal
Lindauer Straße 111 - 115
71522 Backnang-Neuschöntal  

Servicevertrag zur Wartung und Inspektion, Störungsbeseitigung und Betriebsstoffversorgung von zwei Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1.200 kWel und TCG2020 V16 mit 1.560 kWel) gemäß Wartungsplan des Motor-Herstellers MWM bestehend aus E1, E10, E40, E50, E60. Wartung und Inspektion sowie Störungsbeseitigung von Anlagenteilen der BHKW-Peripherie. Entstörung und Instandsetzung (Störungsbeseitigung ) per Fernwartung und Vor-Ort-Einsätze. Leistungserbringung auf der Biovergärungsanlage (BVA) Backnang-Neuschöntal im Rems-Murr-Kreis  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR  



Beginn: 16.10.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   

siehe Vergabeunterlagen  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

siehe Vergabeunterlagen  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 31.07.2019 14:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.10.2019
 

Tag: 31.07.2019, Ortszeit: 14:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

   

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland (DE)




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftragnehmer noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Angebote informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134Abs. 1 S. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

07.06.2019