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BA.193.553 - JSA 2021.02 Ausstattung von Unterkünften im Asyl- u. Obdachlosenbereich



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Amtlicher Bekanntmachungstext

JSA 2021.02 Ausstattung von Unterkünften im Asyl- u. Obdachlosenbereich

JSA 2021.02  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim

Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE129
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846  

Hauptadresse: (URL) http://www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) https://www.vergabe24.de  


Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben  

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-178aad7c249-43a19b925d5b426d

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) http://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Ausstattung von Unterkünften im Asyl- und Obdachlosenbereich
Referenznummer der Bekanntmachung: JSA 2021.02  

39140000-5  

Lieferauftrag  

Ausstattung von Unterkünften im Asyl- und Obdachlosenbereich  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: maximale Anzahl an Losen: 4
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
 

   

Bettwaren
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 39143100-7
 

   

DE129  

Stadtgebiet Pforzheim  

Möbel, Geräte und Ausstattungsgegenstände zur Ausstattung von Unterkünften der vorläufigen Unterbringung, der kommunalen Anschlussunterbringung und der Unterbringung von Obdachlosen.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2021 Ende: 30.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Elektrogeräte
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 39710000-2
 

   

DE129  

Stadtgebiet Pforzheim  

Möbel, Geräte und Ausstattungsgegenstände zur Ausstattung von Unterkünften der vorläufigen Unterbringung, der kommunalen Anschlussunterbringung und der Unterbringung von Obdachlosen.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2021 Ende: 30.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Möbel
Los-Nr: 3  

CPV-Code Hauptteil: 39140000-5
 

   

DE129  

Stadtgebiet Pforzheim  

Möbel, Geräte und Ausstattungsgegenstände zur Ausstattung von Unterkünften der vorläufigen Unterbringung, der kommunalen Anschlussunterbringung und der Unterbringung von Obdachlosen.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2021 Ende: 30.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Haushaltswaren
Los-Nr: 4  

CPV-Code Hauptteil: 39220000-0
 

   

DE129  

Stadtgebiet Pforzheim  

Möbel, Geräte und Ausstattungsgegenstände zur Ausstattung von Unterkünften der vorläufigen Unterbringung, der kommunalen Anschlussunterbringung und der Unterbringung von Obdachlosen.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2021 Ende: 30.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: optionale Vertragsverlängerung um weitere zwei Vertragsjahre bis max. 30.06.2025  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: ? Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung ? die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren.
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu einem Insolvenzverfahren
- Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet
(siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis der Einhaltung der ILO Arbeitsnormen  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten.
Referenzen der letzen 3 Jahre (2017, 2018, 2019)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweise der Einhaltung der Technischen Anforderungen an die angebotenen Produkte
Produktdatenblätter  


 

   

siehe III.1.3  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 14.05.2021 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2021
 

Tag: 14.05.2021, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt

 

? Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
? Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
? Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
? Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
? automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
? verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
? verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
? Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
? Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
? Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
? Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 04.05.2021, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-4043
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

12.04.2021