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BA.225.827 - Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen  ( TDVS-59/2021 )

TDVS-59/2021  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 78054 Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE136
Kontaktstelle(n): RefBM - Vergabestelle
Telefon: +49 7720-822611
E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de
Fax: +49 7720-822617  

Hauptadresse: (URL) http://www.villingen-schwenningen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17b161a11bf-4ea410457cf14a19

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen
Referenznummer der Bekanntmachung: TDVS-59/2021  

34921100-0  

Lieferauftrag  

Lieferung von zwei Kompaktkehrmaschinen  

Wert ohne MwSt.: 280.000,00 EUR  

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 34921100-0
 

   

DE136  

Stadt Villingen-Schwenningen
Auf der Steig 12/1
78052 Villingen-Schwenningen
Deutschland  

Lieferung von 2 Kompaktkehrmaschinen

Folgende Vorschriften und Anforderungen müssen eingehalten
und erfüllt werden:
· Straßenverkehrszulassungsordnung ( STVZO )
· Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz ( VSG ) d er
BGV
· Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge ( GUV 5 .1b zw . GGV
D2 9)
· EG Maschinenrichtlinie
· Norm , ,K ommunalfahrzeuge ( D IN 3 07001)
· Bedienungsanleitung und Ersatzteilliste in zweifacher
Ausfertigung in Papierform, s owie digital
· Kriterien für lärmarme Fahrzeuge ( Anlage XXI, S TVZO)
· CE- Zeichen ( Konformitätserklärung )
· GS - Prüfbescheinigung  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 20.06.2022 Ende: 31.07.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: 1) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB Vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Nachgekommen ist;
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind;
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben".  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Angaben erfolgen auf Verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben).
2) Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben.
3.) Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben"
4.) Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des "Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ? LTMG)".
Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften fürSicherheit und Gesundheitsschutz" der Unfallkasse Baden-
Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag Vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.10.2021 10:30 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.11.2021
 

Tag: 28.09.2021, Ortszeit: 10:30
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird Folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8 VgV (Präqualifikation) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt "Komm EU (L) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)". Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" i. S. v. § 50 VgV. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gutlesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen;
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird Folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i. S. v. § 9 VgV die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Information über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die vergebende Stelle und ggf. sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.  

   

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Postfach
Postleitzahl / Ort: 79083 Freiburg i.Br.
Land: Deutschland
Telefon: +49 761208-0
Fax.: +49 761208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland




 

20.08.2021