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Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.244.589 - Rahmenvertrag für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Rahmenvertrag für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten  ( LRARW-HA-2021-0005 )

LRARW-HA-2021-0005  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rottweil

Postanschrift: Königstraße 36
Postleitzahl / Ort: 78628 Rottweil
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE135

Telefon: +49 741-244-8237
E-Mail: edv@landkreis-rottweil.de
Fax: +49 741-244-68237  

Hauptadresse: (URL) http://www.landkreis-rottweil.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17c9c5d9ccd-3a7e60d1e79e1565

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Rahmenvertrag für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: LRARW-HA-2021-0005  

32344210-1  

Lieferauftrag  

EUROPAWEITE VERGABE
VON RAHMENVEREINBARUNGEN ÜBER DIE LIEFERUNG UND EINBAU VON DIGITALFUNKGERÄTEN UND HIERMIT VERBUNDENER LEISTUNGEN ZUM ABRUF VON EINZELAUFTRÄGEN IM OFFENEN VERFAHREN NACH VgV
 

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: nur ein Los

 

   

Ausgeschriebene Leistung
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 32344210-1
 

   

DE135  

   

Lieferung und Dienstleistung von Digitalfunkgeräten  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 07.12.2021 Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
siehe Leistungsbeschreibung  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

 

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 19.11.2021 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2021
 

Tag: 19.11.2021, Ortszeit: 14:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
 

   

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karsruhe
Land: Deutschland




 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

20.10.2021