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BA.267.195 - Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg  ( LEO-2022-0004 )

LEO-2022-0004  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Leonberg

Postanschrift: Belforter Platz 1
Postleitzahl / Ort: 71229 Leonberg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE112
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt,
-Zentrale Vergabestelle-
Telefon: +49 7152-990-3118
E-Mail: vergabestelle@leonberg.de
Fax: +49 7152-990-3429  

Hauptadresse: (URL) http://www.leonberg.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17eb4834d3f-7cda17a40fa57386

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Klärschlammentsorgung für die Stadt Leonberg
Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2022-0004  

90513900-5  

Dienstleistungen  

Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 90513700-3
90513600-2
 

   

DE112  

Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland  

Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm (Jahresmenge ca. 4.000 t/a entwässerter Schlamm) aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal in 71229 Leonberg-Höfingen  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.07.2022 Ende: 30.06.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragsdauer 01.07.2022 bis 30.06.2024 mit optionaler einmaliger Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr bis 30.06.2025 unter sonst gleichen Bedingungen. Zum 30.06.2025 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen,
— und es sich bei seinem Unternehmen um einen Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG (oder gleichwertig i. S. anderer Mitgliedstaaten) handelt.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i. S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist ferner anzugeben, dass:
— eine KFZ Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR und
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR besteht.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE- nach §50 VgV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Angebot sind Eigenerklärungen (gem. Formblatt Komm EU (L) EigE) zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV die zumachen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Im Angebot ist für die thermische Entsorgung ferner anzugeben:
— genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl.Transportentfernung (km-Angabe) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage),
— Kurzbeschreibung der Anlagentechnik,
— Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage,
— Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung,
— projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit,
— Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z. B. bei Revisionen o. ä.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Sicherheitsleistung gem. §18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 15.03.2022 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.04.2022
 

Tag: 15.03.2022, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Bieterfragen sind bis spätestens 04.03.2022, 10:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftaggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.

Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
- download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
- download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
- Registierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
-- automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
-- verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
-- verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
-- telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476;
-- elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeiger Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-0
Fax.: +49 721-926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

02.02.2022