BA.287.230 - Trägerausschreibung Kiga Campus Au
Amtlicher Bekanntmachungstext
Trägerausschreibung Kiga Campus Au ( 50.297.01 )
50.297.01
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Mergentheim
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Postleitzahl / Ort: 97980 Bad Mergentheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11B
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 50 Kinderbetreuung
Telefon: +49 7931575010
E-Mail: andreas.berns@bad-mergentheim.de
Fax: +49 7931574900
Hauptadresse: (URL)
http://www.bad-mergentheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18143d6fe1c-7862f3196f69e3f6
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerausschreibung Kiga Campus Au
Referenznummer der Bekanntmachung: 50.297.01
85312100-0
Dienstleistungen
Trägerschaft für den Kindergarten Campus Au
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil: 85312110-3
DE11B
Deutschland
Betreiben einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung mit Ganztagesgruppen (3 Jahre - Schuleintritt), keine Altersmischung.
Öffnungszeiten: 07:00 - 17:00 Uhr
Betreuungsform: Ganztagesbetreuung
Schließzeiten: maximal 30 Tage im Jahr
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 01.03.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 05.10.2022 11:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2023
Tag: 05.10.2022, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
https://rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen¬über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
02.08.2022