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BA.293.843 - Geschwindigkeitsmessungen



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

Geschwindigkeitsmessungen  ( SVE-2022-0020 )

SVE-2022-0020  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Vaihingen an der Enz

Postanschrift: Friedrich-Kraut-Str. 40
Postleitzahl / Ort: 71665 Vaihingen an der Enz
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt
Telefon: +49 7042-18-340
E-Mail: c.seyfriedt@vaihingen.de
Fax: +49 7042-18-257  

Hauptadresse: (URL) http://www.vaihingen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183b148dfe8-50678dacb43ef4e1

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Geschwindigkeitsmessungen
Referenznummer der Bekanntmachung: SVE-2022-0020  

63712710-3  

Dienstleistungen  

Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Stadt Vaihingen an der Enz sowie der Gemeinden Sersheim, Eberdingen und der Stadt Oberriexingen  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE115  

Stadt Vaihingen an der Enz sowie der Gemeinden Sersheim, Eberdingen und der Stadt Oberriexingen  

Pro Jahr: Mobile Geschwindigkeitsmessungen ca. 660 Messungen an 110 Messtagen (insges. ca 16 Stunden Messzeit pro Tag) und
dreimal pro Jahr für einen Zeitraum von je 1 Monat semi-stationäre Geschwindigkeitskontrollen an ca. 200 verschiedenen Messstellen.
Die Vergabe erfolgt für Messungen in den kommenden 4 Jahren (2023-2026).  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   



Beginn: 02.01.2023 Ende: 30.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 07.11.2022 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2022
 

Tag: 07.11.2022, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 

Aufträge werden elektronisch erteilt

 


 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721/926-8730
Fax.: +49 721/926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

07.10.2022