BA.293.843 - Geschwindigkeitsmessungen
Amtlicher Bekanntmachungstext
Geschwindigkeitsmessungen ( SVE-2022-0020 )
SVE-2022-0020
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Stadt Vaihingen an der Enz
Postanschrift: Friedrich-Kraut-Str. 40
Postleitzahl / Ort: 71665 Vaihingen an der Enz
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE115
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt
Telefon: +49 7042-18-340
E-Mail: c.seyfriedt@vaihingen.de
Fax: +49 7042-18-257
Hauptadresse: (URL)
http://www.vaihingen.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL)
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183b148dfe8-50678dacb43ef4e1
die oben genannten Kontaktstellen
elektronisch via: (URL)
https://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Geschwindigkeitsmessungen
Referenznummer der Bekanntmachung: SVE-2022-0020
63712710-3
Dienstleistungen
Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Stadt Vaihingen an der Enz sowie der Gemeinden Sersheim, Eberdingen und der Stadt Oberriexingen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
CPV-Code Hauptteil:
DE115
Stadt Vaihingen an der Enz sowie der Gemeinden Sersheim, Eberdingen und der Stadt Oberriexingen
Pro Jahr: Mobile Geschwindigkeitsmessungen ca. 660 Messungen an 110 Messtagen (insges. ca 16 Stunden Messzeit pro Tag) und
dreimal pro Jahr für einen Zeitraum von je 1 Monat semi-stationäre Geschwindigkeitskontrollen an ca. 200 verschiedenen Messstellen.
Die Vergabe erfolgt für Messungen in den kommenden 4 Jahren (2023-2026).
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Beginn: 02.01.2023 Ende: 30.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
Optionen: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
Tag und Ortszeit: 07.11.2022 10:00 Uhr
DE
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2022
Tag: 07.11.2022, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 721/926-8730
Fax.: +49 721/926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL)
http://www.rp-karlsruhe.de
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
07.10.2022