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BA.308.993 - Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen, Begleitung Fördermittelverfahren Ersatzneubau Brücke, Neugestaltung Kreuzungspunkt Peterzeller Str./Sebastian-Kneipp-Str., Fortführung Brigachuferweg



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen, Begleitung Fördermittelverfahren Ersatzneubau Brücke, Neugestaltung Kreuzungspunkt Peterzeller Str./Sebastian-Kneipp-Str., Fortführung Brigachuferweg  ( 23/2023 )

23/2023  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle

Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 78054 Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE136
Kontaktstelle(n): RefEBM - Vergabestelle

E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de
Fax: +49 7720-822617  

Hauptadresse: (URL) http://www.villingen-schwenningen.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18636201b5e-150f5407c654dee5

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de/
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen, Begleitung Fördermittelverfahren Ersatzneubau Brücke, Neugestaltung Kreuzungspunkt Peterzeller Str./Sebastian-Kneipp-Str., Fortführung Brigachuferweg
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2023  

71240000-2  

Dienstleistungen  

Abriss und Neubau Brücke über die Brigach, Peterzeller Straße
Neugestaltung Verkehrsknotenpunkt Peterzeller Straße/Sebastian-Kneipp-Straße
Betrachtung des Brigachradweges
Begleitung Fördermittelverfahren
 

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 71240000-2
 

   

DE136  

Stadt Villingen-Schwenningen
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Deutschland  

Die Stadt Villingen-Schwenningen plant den Ersatzneubau der Brücke über die Brigach an der Peterzeller Straße, die Neugestaltung des sich anschließenden Kreuzungspunktes Peterzeller Straße/Sebastian-Kneipp-Straße sowie die Betrachtung des Brigachradweges einschließlich dessen Einbindung in den Ersatzneubau. Für die Umsetzung sollen Fördermittel über das Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau - LGVFG" beantragt werden.

Mit dem Vergabeverfahren soll ein Ingenieurbüro gefunden und beauftragt werden, dass die Maßnahme vollständig koordiniert und der Vorbereitung und Begleitung des Fördermittelverfahrens umsetzt. Ziel der Beauftragung ist damit auch eine weitest gehende Entlastung der ausschreibenden
Stelle mit der Abwicklung des gesamten Projekts.  

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
 

   

Laufzeit in Monaten: 41


Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  


Geplante Mindestzahl: 2

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium 1: Erfahrung Projektleiter/stellvertretender Projektleiter
Kriterium 2: Anzahl und Qualifikation Mitarbeiter
Kriterium 3: Umsatzzahlen der vergangenen 5 (fünf) abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
(durchschnittlicher Jahresumsatz)
Kriterium 4: Referenz aus dem Bereich Brückensanierung oder Brückenneubau über Gewässer, mindestens LPH 2 bis 6,
Kriterium 5: Referenz bezüglich Planung Verkehrsanlagen für die Sanierung/Neubau/Ausbau/Umbau eines Verkehrsknotens (plangleiche Kreuzung)
einer innerörtlichen Straße, mindestens LPH 2 bis 6. Die Reihenfolge der Bewerber nach Bewertung der vorgenannten Kriterien wird anhand des nachfolgenden Modus ermittelt: Je Kriterium werden zwischen 1 (einem) und 10 (zehn) Punkten vergeben.

Bei Kriterium 3 wird die genaue Punktzahl durch Interpolation ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl errechnet sich dann aus der Summe der für die einzelnen Kriterien erteilten Punkte unter Berücksichtigung der vorgenannten Gewichtung.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, gilt Folgendes:
Je nach Platz und Anzahl der Mehrfachbelegung erfolgt die Auffüllung der nachfolgenden Plätze durch die punktgleichen Bewerber. Sind mehr punktgleiche Bewerber als noch zu vergebende Plätze vorhanden, entscheidet das Los, § 76 Abs. 6 VgV.  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Nähere Angaben enthält die Vergabeunterlage.
Nach Abschluss der Leistungsstufe 1 erfolgt der Variantenbeschluss durch den Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt nach dem Projektbeschluss mit der Fertigstellung der Leistungsstufe 2. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen entscheidet über die Projektfortsetzung und -umsetzung und stellt in Abhängigkeit dieses Beschlusses entsprechende Haushaltsmittel bereit. Die Projektfortsetzung bzw. -umsetzung ist zudem davon abhängig, dass die Stadt Villingen-Schwenningen die beantragten Fördermittel tatsächlich auch zugesagt erhält. Entsprechend den Planungs- und sonstigen Ergebnissen behält sich daher die Stadt Villingen-
Schwenningen die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen vor. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht deshalb nicht.  


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikations-nummer,
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
- Nachweis der Eintragung im Berufsregister (z.B. Ingenieurkammer),
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.

Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 (drei) Monate - gerechnet ab Abgabe des Teilnahmeantrags sein. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B.
mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Siehe Vergabeunterlage Pkt. 3.2.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die Personen sind mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.  

Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg  

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind  

Abschnitt IV: Verfahren

   

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  



 

   

   

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Nein  

   

   

Tag und Ortszeit: 20.03.2023 10:30 Uhr  

Tag: 20.03.2023  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07.07.2023
 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zu III.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gemäß § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.
Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann. Bewerbergemeinschaft
Die Bewerbergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
- Benennung eines bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters der
Bewerbergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten),
- Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft und späteren Bietergemeinschaft,
- Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall,
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren,
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsdurchführung.

Das Bilden einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter. Die Bewerbung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft und die gleichzeitige Bewerbung als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst im Verhandlungsverfahren festgestellt wird.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Postfach
Postleitzahl / Ort: 79083 Freiburg i.Br.
Land: Deutschland
Telefon: +49 761208-0
Fax.: +49 761208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge (vgl. § 160 GWB) hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
1
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2
Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
1
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
3
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Merkblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Einleitung von Nachprüfungsverfahren, abrufbar über
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

10.02.2023