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BA.313.869 - Gleiserneuerung Bahnhofstraße



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Gleiserneuerung Bahnhofstraße  ( SWHN-2023-0001 )

SWHN-2023-0001  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Heilbronn GmbH

Postanschrift: Etzelstraße 9
Postleitzahl / Ort: 74076 Heilbronn
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE117
Kontaktstelle(n): Einkauf
Telefon: +49 7131562514
E-Mail: einkauf-swhn@hnvg.de
 

Hauptadresse: (URL) http://www.stadtwerke-heilbronn.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-186dabe0556-20e21edfe3fe593e

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
 

Andere: Öffentliches Unternehmen  

Andere Tätigkeit: Wasserversorgung, Nahverkehr u. Parkbetrieb  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Gleiserneuerung Bahnhofstraße
Referenznummer der Bekanntmachung: SWHN-2023-0001  

45234129-6  

Bauauftrag  

Die Stadtwerke Heilbronn (SWHN) beabsichtigt zur Verbesserung des Gebrauchswertes eine
Grunderneuerung der Stadtbahngleisanlagen in der Bahnhofstraße vom Hauptbahnhof (ohne den
Bahnhofvorplatz) bis zur Gerberstraße in Heilbronn.

Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil: 45234116-2
45234126-5
 

   

DE117  

Heilbronn Bahnhofstraße  

Die Stadtwerke Heilbronn (SWHN) beabsichtigt zur Verbesserung des Gebrauchswertes eine
Grunderneuerung der Gleisanlagen in der Bahnhofstraße vom Hauptbahnhof (ohne den
Bahnhofvorplatz) bis zur Gerberstraße in Heilbronn.
Die Bahnhofstraße ist für jede Fahrtrichtung eine jeweils einspurige Ortsdurchfahrt in die
Innenstadt von Heilbronn. Die Ausbaustrecke verläuft teilweise in Mittel- und teilweise in
Seitenlage als besonderer Bahnköper. Westlich der Stadtbahnhaltestelle Neckarturm, im
Einmündungsbereich der Kranen- und Gerber-/Kramstraße sowie im Bereich von Zufahrten
unmittelbar westlich und östlich des Gleiswechsels kreuzt die Gleistrasse die MIV-Fahrspuren.
Die Gleisanlagen werden in bestandsnaher Lage mit gleicher Nutzung sowie unter Erhalt der
Stadtbahnhaltestelle Neckarturm erneuert. Im Zuge dieser Maßnahme wird ein neuer Überweg
an der Kranenstraße mit einem Blindenleitsystem inkl. Sehbehindertenführung aus taktilen
Elementen hergestellt. Sämtliche Markierungen zu den Fußgänger-, und Radfahrerfurten
innerhalb des Baufeldes werden erneuert.
Der zu erneuernde Gleisbereich wird von der Linie S4, S41 und S42 von der Innenstadt
kommend in Richtung Hauptbahnhof und in Gegenrichtung befahren.
Die Fahrleitungsmasten befinden sich in Seitenlage.
Geplant ist die Sanierung überwiegend als 2-Schienen-Gleise als Rahmengleise der
Schienenform 59R2 und 53R1 (im Bereich der Brücke) in der Bahnhofstraße auf der
vorhandenen Betontragplatte.
Die Gleisanlagen werden mit elastischer Lagerung auf der Betonplatte befestigt.
Die Eindeckung der Gleise erfolgt im besonderen Bahnkörper mit Normalbeton, in den
Straßenquerungen mit Stahlfaserbeton, dabei werden die Fußgängerquerungen zur optischen
Wahrnehmung anthrazit eingefärbt.
Bestandteil der Ausschreibung sind die erforderlichen Gleis- und Tiefbauarbeiten zur
Sanierung der genannten Gleisabschnitte inkl. Überwege und Überfahrten.
Die Lieferleistungen für die einzubauenden Gleismaterialien sind nicht Gegenstand der
vorliegenden Verdingungsunterlagen, sondern werden gesondert ausgeschrieben.
Vor Abgabe des Angebotes ist unbedingt eine Ortsbesichtigung durchzuführen, damit alle
örtlichen Gegebenheiten in der Kalkulation berücksichtigt werden können.
Die Gleis- und Tiefbaubauarbeiten finden überwiegend unter Einstellung des Stadtbahnverkehrs
statt.
Im Baubereich sollen im Wesentlichen folgende Arbeiten durch den AN durchgeführt werden:
 Aufbruch der vorhandenen Gleisanlagen
 Aufbruch der Oberflächenbefestigung im Bereich der Baugrenzen
 Herstellen betriebssicherer Bauzwischenzustand bei den Aufbrucharbeiten der
Oberflächenbefestigung unter Bahnbetrieb
 Massenaushub bis OK Betontragplatte
Neubau von Straßenbahngleis 59 R2 / 53 R1 mit Kammerfüllprofil und Spurstange
(Spur 1435 mm) auf vorhandener Betontragplatte.
 Einbau der Gleiseindeckung aus Beton
 Geh- und sehbehindertengerechter Neubau des Überweges Kranenstraße
 Durchführung sämtlicher Vermessungsleistungen für die Baudurchführung
 Verkehrssicherungsmaßnahmen
 Geländerarbeiten
Folgende Leistungen werden u.a. durch den AG bzw. Dritte ausgeführt:
 Lieferung von einzubauenden Gleismaterialien
 Anpassungen der Fahrleitungsanlage
 Anpassung der ÜKOS im Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke
Die exakten Termine der Bauleistungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
Die Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsbeschreibung für diese Maßnahme erfolgt
durch B/M Consult Beratungsgesellschaft für Verkehrsanlagen mbH, in Abstimmung und
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heilbronn und den Dienststellen der Stadt Heilbronn.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 05.06.2023 Ende: 29.09.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Siehe Vergabeunterlagen  



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 



Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
 


 

   

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer
Bietergemeinschaft unzulässig ist,
sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung
gemäß § 1 GWB getroffen wird.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 14.04.2023 11:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.05.2023
 

Tag: 14.04.2023, Ortszeit: 11:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber
bereitgestellten
Formblätter zu verwenden. Diese können unter dem unter Ziffer
I.3) der Bekanntmachung
angegebenen Link abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://
http://www.vergabe24.de gestellt
werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Bieterfragen, die nach dem
31.03.23, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr
beantwortet werden. Der Auftraggeber
weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von
Bieterfragen und/oder
notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur
informiert werden können, wenn sie
sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim
Auftraggeber registriert haben.
Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der
Vergabeplattform
https://www.vergabe24.de zu registrieren. Soweit eine freiwillige
Registrierung nicht erfolgt,
können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der
Vergabeplattform
regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das
Risiko der vollständigen und
lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der
anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) und
ausschließlich elektronisch,
verschlüsselt über die Vergabeplattform https://
http://www.vergabe24.de einzureichen.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe,
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland


E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist
(§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland




 

13.03.2023