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BA.325.920 - Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten (Sichtestrich)



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten (Sichtestrich)  ( 61.409.010.07-11a )

61.409.010.07-11a  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Mergentheim

Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Postleitzahl / Ort: 97980 Bad Mergentheim
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11B
Kontaktstelle(n): Sachgebiet 61 - Stadtplanung und Hochbau
Telefon: +49 793157-0
E-Mail: stadtbauamt@bad-mergentheim.de
Fax: +49 7931576900  

Hauptadresse: (URL) https://www.bad-mergentheim.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/  


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-188714f825c-46066068d6f0fd7d

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Allgemeine öffentliche Verwaltung
 

Abschnitt II: Gegenstand

   

Neubau 3,5-zügige Grundschule Bad Mergentheim - Estricharbeiten (Sichtestrich)
Referenznummer der Bekanntmachung: 61.409.010.07-11a  

45262320-0  

Bauauftrag  

Estricharbeiten (Sichtestrich)  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


 

   

CPV-Code Hauptteil:  

   

DE11B  

97980 Bad Mergentheim, Kopernikusstraße 8  

Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim plant auf dem Gelände Kopernikusstraße 8, DE 97980 Bad Mergentheim, Flur-Nr. 9, Flurstück 3764, den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit Ganztagesbereich.

Der Neubau wird neben dem Wohngebiet Auenland am Ortsrand von Bad Mergentheim errichtet.

Der geplante Neubau verfügt im Bereich der Grundschule über drei Vollgeschosse. Die eingeschossige Mensa mit Räumen für den Ganztag bildet mit dem Hauptbau der Grundschule ein zusammenhängendes Erdgeschoss.

Das Gebäude ist in wesentlichen Teilen als Holzkonstruktion geplant und soll in Holz-Beton-Hybridbauweise errichtet werden. Beton wird dort zum Einsatz gebracht, wo dies aus statischen, bauphysikalischen brandschutztechnischen Gründen sinnvoll ist.

Die Beschaffungsmaßnahme umfasst:
ca. 1.080 m² geglätteter Zement-Sichtestrich
ca. 1.080 m² Trittschalldämmung EPS
ca. 550 m² gebundene Schüttung  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 23.10.2023 Ende: 17.05.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A) Vorlage mit dem Angebot:

(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)

Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A) Vorlage mit dem Angebot:

(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist.

(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)

(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)

(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)

(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen

Allgemeine Hinweise:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A) Vorlage mit dem Angebot:

(a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben

(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen

(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:

(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)

(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen

Allgemeine Hinweise:
Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Gemäß des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 ist die entsprechende Eigenerklärung zu unterschreiben und deren Inhalt zu befolgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  


 

   

   

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 03.07.2023 12:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.09.2023
 

Tag: 03.07.2023, Ortszeit: 12:00

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Im offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

WICHTIG!
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 EU (4) VOB/A ihre Angebote mithilfe von elektronischer Mittel zu übermitteln.

Die Stadt Bad Mergentheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers zur Verfügung.

Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Bad Mergentheim teilnehmen wollen?
-Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
-Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
-Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
-Automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
-Verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Mergentheim
-Verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
-Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476
-Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Zu Ziffer 1.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.

Zu Ziffer 1.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 26.06.2023, 24:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.

Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Referat 15, Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rps.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://www.rp-karlsruhe.de
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Referat 15, Durchlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe-Durlach
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://www.rp-karlsruhe.de
 

01.06.2023