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BA.330.915 - Grünabfallverwertung



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Grünabfallverwertung  ( AWLOER-2023-0009 )

AWLOER-2023-0009  

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach

Postanschrift: Palmstraße 3
Postleitzahl / Ort: 79539 Lörrach
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE
Kontaktstelle(n): Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
Telefon: +49 7621-410-1454
E-Mail: ulrike.ross@loerrach-landkreis.de
Fax: +49 7621-410-91454  

Hauptadresse: (URL) http://www.loerrach-landkreis.de
 


 

 

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18905941157-6c635b2256bfcfd0

die oben genannten Kontaktstellen  

elektronisch via: (URL) https://www.vergabe24.de
 

Regional- oder Kommunalbehörde
 

Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft  

Abschnitt II: Gegenstand

   

Grünabfallverwertung
Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2023-0009  

90500000-2  

Dienstleistungen  

Erfassung und Verwertung von Grünabfällen im Landkreis Lörrach  

   

Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: alle Lose

 

   

Rheinfelden
Los-Nr: 1  

CPV-Code Hauptteil: 90500000-2
90511000-2
90512000-9
90513000-6
 

   

DE139  

Rheinfelden inkl. Ortsteile  

Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfall innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Rheinfelden (Baden) inkl. der Ortsteile.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 85.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall, der an dieser Annahmestelle angeliefert wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bei Grünabfallmengen aus dem Stadtgebiet von Rheinfelden mit einer erhöhten Dioxinbelastung zu rechnen ist.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Lörrach
Los-Nr: 2  

CPV-Code Hauptteil: 90500000-2
90511000-2
90512000-9
90513000-6
 

   

DE139  

Lörrach inkl. Ortsteile  

Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfall innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Stadt Lörrach einschließlich der Ortsteile.
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 70.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall, der an dieser Annahmestelle angeliefert wird.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Schönau und Zell i Wiesental
Los-Nr: 3  

CPV-Code Hauptteil: 90500000-2
90511000-2
90512000-9
90513000-6
 

   

DE139  

Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental  

Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 7.400 cbm ungehäckseltem Grünabfall, welcher über die Häckselplätze Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental erfasst wird.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Bad Bellingen;Lörrach,...
Los-Nr: 4  

CPV-Code Hauptteil: 90500000-2
90511000-2
90512000-9
90513000-6
 

   

DE139  

Bad Bellingen, Lörrach, Kandern, Weil am Rhein  

Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 25.000 cbm ungehäckseltem Grünabfall,
welcher über die Häckselplätze Bad Bellingen - Ortsteil Bamlach, Lörrach - Ortsteil Salzert, Kandern - Ortsteil Tannenkirch-Gupf und Weil am Rhein - Ortsteil Haltingen erfasst wird.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

   

Kreismülldeponie Scheinberg
Los-Nr: 5  

CPV-Code Hauptteil: 90500000-2
90511000-2
90512000-9
90513000-6
 

   

DE139  

Kreismülldeponie Scheinberg  

Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.500 cbm ungehäckseltem Grünabfall, welcher über den Häckselplatz auf der Kreismülldeponie Scheinberg erfasst wird.  


Die nachstehenden Kriterien


Preis
 

   



Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 6 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.06.2026 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027, bzw. bis zum 30.06.2027 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028
ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2028  

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein  

Optionen: nein
 


 

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
 

   

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

   


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
o über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
o zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere Weise.
-Eigenerklärung Anlage zu Artikel 5 k) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktion)
-Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)
-Eignungsnachweise die über eine Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen sind mittels Angabe der Zertifikatsnummer und dem Zugangscode akzeptiert. Nachweis der Eignung auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: -Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular Komm EU (D) EigE)
- Auf Nachforderung: Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft) - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie in Höhe von mind. EUR 10.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme zu betragen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. erweitert wird.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  




Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: -Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (s.a. Formular Komm EU (D) EigE "Eigenerklärung zur Eignung").
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. einen vergleichbaren Qualitätsstandard
- Der Bieter muss durch Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen nachweisen, dass die Anlagen zur Verwertung von Grünabfällen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben werden.
- Verwertungskonzept: Beschreibung der bestehenden oder geplanten Anlage(n) je Los zur Behandlung, Transport und Verwertung von Grünabfall und der Herstellung von RAL oder gleichwertig zertifizierten Komposten, ggf. Gärrückständen und Presswasser oder Herstellung eines Brennstoffprodukts und die Verwertung der Störstoffe. Unterauftragnehmer sind im Konzept darzustellen, ggf. ebenso auch Transportleistungen die an Unterauftragnehmer beauftragt wurden.
- Nachweise über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte.
Sofern eine stoffliche Verwertung in einer Anlage geplant ist, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht betrieben wird.
- Vorlage eines Anlagenkonzepts, aus der die Erreichung der geforderten Qualitäten (RAL oder gleichwertig) ersichtlich wird,
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder
einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls
gefordert werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend, das Ausstellungsdatum sollte jedoch nicht älter als 6 Monate vor dem Schlusstermin der Angebotseingabe liegen, es sei denn, die Nachweise gelten unbefristet bzw. weisen eine Gültigkeit über dem Angebotsabgabetermin hinaus auf. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen.  


 

   

   

Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert. Bemessungsrundlage ist die für das jeweilige Los errechnete Gesamtmenge. Diese ist spätestens 18 Werktage nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen.  

   

Abschnitt IV: Verfahren

   

Offenes Verfahren  



 

   

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja  

   

   

Tag und Ortszeit: 18.08.2023 10:00 Uhr  

DE  

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2023
 

Tag: 11.08.2023, Ortszeit: 10:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt  

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
 



 

Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum 31.07.2023 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.

Die Bieter haben die Möglichkeit, sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Eine vorherige Terminabsprache mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers, Frau Annika Tonch (Tel. 07621/410-1460) ist erforderlich.
 

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: (URL) https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
 

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  

Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





 

06.07.2023