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BA.348.037 - Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Wettbewerb | Quartier Am Fischbergele



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Wettbewerb | Quartier Am Fischbergele  ( SGOEP-2023-0089 / L-362 )

Vertragspartei und Dienstleister

Offizielle Bezeichnung: Stadt Göppingen
Registrierungsnummer: 08117026-A3990-69
Internet-Adresse (URL): http://www.goeppingen.de
Postanschrift: Hauptstraße 1
Postleitzahl / Ort: 73033 Göppingen
NUTS-3-Code: DE114
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Städtische Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goeppingen.de
Telefon: +49 7161 650-3910
Fax: +49 7161 650-3909
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung  

Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein  

Verfahren

   

Richtlinie 2014/24/EU  

Interne Kennung: SGOEP-2023-0089 / L-362
Titel: Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Wettbewerb | Quartier Am Fischbergele
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen für die Ausarbeitung eines städtebaulichen und freiräumlichen Vorentwurfes zur Quartiersentwicklung des Bereichs " Am Fischbergele" sowie der angrenzenden öffentlichen Räumen
Art des Auftrags: Dienstleistungen  

   

   

CPV-Code Hauptteil: 71200000-0  

Weitere CPV-Code Hauptteile: 71400000-2
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71222000-0
 


Postleitzahl / Ort: 73033 Göppingen
NUTS-3-Code: DE114
Land: Deutschland  

   


Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Auf § 123 GWB und § 124 GWB wird hingewiesen
Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese
mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der
Bewerbererklärung als Anlage beizufügen. -
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine
ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen
wird. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung
der formalen Kriterien Zulassungskriterien
für die qualitative Auswahl.
Siehe auch Kurzinformation und Teilnahmeanträge.

 

Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass kein förmliches
Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der
Vergabeverordnung (VgV) sowie der VOB/A durchgeführt wird.  

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  

Zusätzliche Informationen: Das Verfahren wird über die Vergabeplattform durchgeführt.
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle
zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden
nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt
wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der
Vergabeverordnung (VgV) sowie der VOB/A durchgeführt wird.

Geplante Termine und zusätzliche Angaben siehe Kurzinformation.  

Beschaffungsinformationen (allgemein)

   

   

Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein  

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
 

   

   

Eignung zur Berufsausübung: Architekt/innen /Stadtplaner/innen in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekt/innen.

Es sollen zwingend Teams aus Architekten/innen /Stadtplaner/ innen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden.

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres
Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu
ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen
Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Es wird empfohlen Verkehrsplaner beratend hinzuzuziehen. Sachverständige, Fachplaner oder
andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
- Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation
vorliegt.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem
GWB in § 123 und § 124 vorliegen.
- Eigenerklärung Verbot Beteiligung russischer Unternehmer.

Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe,
Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als
Anlage beizufügen. - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine
ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen
Kriterien Zulassungskriterien
für die qualitative Auswahl.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zulassung: Bewerber/innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulässigkeitskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungskriterien Formalien - fristgerechter Eingang der Bewerbung - Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit
eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift eines Teilnahmeberechtigten, elektronisch in Textform. Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie
den Teilnehmenden der engeren Wahl angefordert und
geprüft.

Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten müssen
keine Nachweise erbringen.

Auswahlkriterien

A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (städtebaulicher Wettbewerb)
Preis, Ankauf, Anerkennung in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine "Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber
bestätigen.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober/in mit
Adresse, Verfasser/in (= Name der/des sich Bewerbenden) - Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite:
Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.

Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt
2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte
3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte.

B Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer städtebaulicher Planungen (Rahmenplan- /Masterplanverfahren, abgeschlossene Planung, Größe Bearbeitungsbereich mind. 0,5 ha). Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber/
innen bestätigen.

Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr/in, Verfasser/in (= Name der/des sich Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4 Punkten
(mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert
werden).
- eine abgeschlossene städtebauliche Planung = 1 Punkt
- zwei abgeschlossene städtebauliche Planungen = 2 Punkte.

Auswahl

Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber/in anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in
denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen - mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerbende, die 3 oder mehr Punkte erreichen, sind
als Teilnehmende des Planungswettbewerbes qualifiziert. Dabei
ist aus den Bereichen A oder B jeweils mindestens 1 Punkt
nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 14 Bewerbungen,
entscheidet das Los.
 

Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja  

Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein  

Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des
Auftraggebers und wird entsprechend RPW festgelegt  

Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein  

Nebenangebote sind zulässig: Nein  

   

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein  

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja  

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot  

Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein  

oben genannte Kontaktstelle  

   

   


Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05.01.2024 12:00 Uhr  

   

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU  

   

-ENTFÄLLT-  

Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de  

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18bf640b35a-414318e56744016a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU  

   

oben genannte Kontaktstelle  

   

Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden- Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag
kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin
/der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin /der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin /
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Internet-Adresse (URL): http://www.rp-karlsruhe.de/
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax.: +49 721926-3985  

   

   

Beschaffungsinformationen (speziell)

   

Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen für die Ausarbeitung eines städtebaulichen und freiräumlichen Vorentwurfes zur Quartiersentwicklung des Bereichs " Am Fischbergele" sowie der angrenzenden öffentlichen Räumen  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für Selbstständige  

Art der strategischen Beschaffung:  

Laufzeit in Monaten: 42

 

   

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

Zusätzliche Informationen: Die Stadt Göppingen konnte in den letzten Jahren viele städtebauliche und freiraumgestalterische Maßnahmen in der Innenstadt umsetzen. Neben vielen Einzelmaßnahmen wurde die Neue Mitte, der Schlossplatz sowie das gesamte
Bahnhofsumfeld neugestaltet. Als weiterer wichtiger Stadtbaustein in der Innenstadt gilt das Quartier "Am Fischbergele", das sich am westlichen Stadteingang zur
Altstadt befindet.
Das Quartier, das sich weitgehend im Eigentum der Stadt befindet, liegt in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof und die vorhandenen Flächenpotentiale sind eine einmalige Chance für die städtebauliche Weiterentwicklung der
Stadt Göppingen. Die Gebäude der ehemaligen Fabrik Staufen Pharma stehen leer und die umliegenden Flächen werden als Parkierungsflächen genutzt. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Standortuntersuchung beabsichtigt die Stadt Göppingen, bisher über die Kernstadt verteilte Abteilungen der Stadtverwaltung künftig an diesem Standort zu konzentrieren und hier - neben anderen Nutzungen - ein neues Verwaltungszentrum (NVZ) zu errichten. Die Standortentscheidung für das neue Verwaltungszentrum wurde Ende 2022 getroffen. Nun müssen Lösungen gefunden werden, wie diese Nutzung in den zu erhaltenden Gebäudebestand der
ehemaligen Fabrik integriert und durch neue Gebäude ergänzt werden kann.

Darüber hinaus soll ein gemischtes, identitätsstiftendes Stadtquartier entstehen, auf dem innerstädtisches Wohnen und Dienstleistungen das Nutzungskonzept zur Altstadt hin ergänzen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie über eine Neugestaltung und Aufwertung des angrenzenden öffentlichen Raums eine Verflechtung des Quartiers mit den angrenzenden Quartieren erreicht werden kann.

Ziel des Verfahrens ist es, für das ca. 1,4 ha große Wettbewerbsgebiet überzeugende Lösungen für eine städtebauliche Neuordnung und zukunftsfähige Quartiersentwicklung zu finden und diese in einem städtebaulichen und freiräumlichen Vorentwurf darzustellen.
Über die Auslobung des Wettbewerbes erhofft sich die Stadt, eine Vielfalt von qualifizierten Lösungsvorschlägen zu erhalten. Die Ausloberin wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes - unter den in § 8 (2) RPW genannten
Voraussetzungen einem der Preisträgerinnen oder Preisträger mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrages zu einem städtebaulichen Entwurf (gem. Merkblatt 51 AKBW) beauftragen.

Für die Landschaftsarchitekt/innen ist eine Beauftragung der Grundlagenplanung der Freianlagen, eine grünordnerische Vertiefung und ggf. weitere Planungen des Freiraumes vorgesehen.

Die Ausloberin weist darauf hin, dass sich mindestens ein/e Wettbewerber/in auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes für die Teilnahme an dem späteren Realisierungswettbewerb für das Neue Verwaltungszentrum qualifiziert. Das Preisgeld
wird nicht angerechnet. Allerdings soll eine Doppelhonorierung einer Leistung vermieden werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.  

   

   

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein