V24 Direkt-Kiosk: Direkter Download und unentgeltlicher Zugang zu öffentlichen Vergaben
Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.354.205 - TD 2024.01 // Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter im Stadtgebiet Pforzheim



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

TD 2024.01 // Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter im Stadtgebiet Pforzheim

Vertragspartei und Dienstleister

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Internet-Adresse (URL): https://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung  

Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein  

Verfahren

   

Richtlinie 2014/24/EU  

Interne Kennung: TD 2024.01
Titel: Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter im Stadtgebiet Pforzheim
Beschreibung: Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter im Stadtgebiet Pforzheim
Art des Auftrags: Dienstleistungen  

   

   

CPV-Code Hauptteil: 90918000-5  

   


NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland  

   


Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den
Ausschluss von Angeboten (siehe §§ 123 und 124
GWB)

 

   

Verfahrensart: Offenes Verfahren  

Zusätzliche Informationen: — Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System;
— Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 12.03.2024, 16.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich.  

Beschaffungsinformationen (allgemein)

   

   

Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein  

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
 

   

   

Eignung zur Berufsausübung: — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der
Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen
ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe
der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann
dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die
das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde,
einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des
betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen
es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige
Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§123 und § 124 GWB

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals getrennt nach Arbeitnehmer un
Leitungspersonal) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 4 Jahre (2023, 2022, 2021, 2020)
(siehe Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
 

Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Prüfung und Wertung der eingegangenen
Angebote kann es zu Nachforderungen kommen  

Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein  

Nebenangebote sind zulässig: Nein  

   

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja  

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja  

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich  

Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein  

oben genannte Kontaktstelle  

   

   

Frist für den Eingang der Angebote: 19.03.2024 11:00 Uhr  

   

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU  

   

Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 19.03.2024, 11:00  

Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de  

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18d5eeb0ea8-4500019fdb1570f9
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU  

   

 

   

   

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732  

   

   

Beschaffungsinformationen (speziell)

   

Beschreibung: Leerung der Papierkörbe und Abfallbehälter im Stadtgebiet Pforzheim  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein  

Art der strategischen Beschaffung:  



Beginn: 01.06.2024 Ende: 31.05.2029  

   

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

   

   


Preis, Gewichtung: 100,00  

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein