V24 Direkt-Kiosk: Direkter Download und unentgeltlicher Zugang zu öffentlichen Vergaben
Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.354.466 - PHA 2024.02 Postdienstleistungen



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

PHA 2024.02 Postdienstleistungen

Vertragspartei und Dienstleister

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Internet-Adresse (URL): https://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers (URL): https://www.Vergabe24.de  

Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein  

Verfahren

   

Richtlinie 2014/24/EU  

Interne Kennung: PHA 2024.02
Titel: Postdienstleistungen
Beschreibung: Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von gewöhnlichen Briefpostsendungen
Art des Auftrags: Dienstleistungen  

   

   

CPV-Code Hauptteil: 64100000-7  

   


NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Weiterer Ort der Leistungserbringung
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
NUTS-3-Code: DE12B
Land: Deutschland  

   


Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Ausschluss von Angeboten (siehe §§ 123 und 124 GWB)

 

   

Verfahrensart: Offenes Verfahren (Beschleunigtes Verfahren)
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Ausschreibungsunterlagen stehen elektronisch zur Verfügung und die Angebote werden elektronisch eingereicht.  

Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen: Nein  

Zusätzliche Informationen: - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 26.02.2024, 24.00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

   

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2  

Beschaffungsinformationen (allgemein)

   

   

Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein  

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
 

   

   

Eignung zur Berufsausübung: — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oderHandelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (auf Verlangen vorzulegen)
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 KommEU (D) BB) gelisteten Nachweise und Erklärungen vozulegen. Erklärung des Bewerbers zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten. Drei Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Jahre (mit Auftragsvolumen, Ansprechpartnern und Telefonnummern)
Nachweise gem. den Anforderungen der Eigenerklärung
 

Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote kann es zu Nachforderungen kommen  

Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein  

Nebenangebote sind zulässig: Nein  

   

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja  

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja  

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich  

Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein  

oben genannte Kontaktstelle  

   

   

Frist für den Eingang der Angebote: 07.03.2024 10:00 Uhr  

   

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU  

   

Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 07.03.2024, 10:00  

Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de  

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18d636fab70-5fe475353f18c255
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU  

   

oben genannte Kontaktstelle  

   

Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730  

   

   

Beschaffungsinformationen (Los 1)

   

Titel: Postdienstleistung Stadt Pforzheim
Beschreibung: Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von gewöhnlichen Briefpostsendungen der Dienststellen der Stadt Pforzheim (Los 1) und der Dienststellen des Landratsamtes Enzkreis (Los 2) bis zu einem Einzelgewichtvon 1.000 Gramm.  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein  

CPV-Code Hauptteil: 64100000-7
 

Art der strategischen Beschaffung:  


NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland  



Beginn: 01.05.2024 Ende: 30.04.2026  


Beschreibung: Optionale Vertragsverlängerung um 24 Monate bis 30.04.2028  

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

   

   

Qualitätskriterium
Name: Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen in Bezug auf die gesamte Fahrzeugflotte, Gewichtung: 10,00

Preis, Gewichtung: 90,00  

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Ja
Die CVD-Rechtsgrundlage, um festzustellen, welche Kategorie von Vergabeverfahren gilt: Sonstiger Dienstleistungsvertrag  

Beschaffungsinformationen (Los 2)

   

Titel: Postdienstleistung Enzkreis
Beschreibung: Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von gewöhnlichen Briefpostsendungen der Dienststellen der Stadt Pforzheim (Los 1) und der Dienststellen des Landratsamtes Enzkreis (Los 2) bis zu einem Einzelgewichtvon 1.000 Gramm.  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein  

CPV-Code Hauptteil: 64100000-7
 

Art der strategischen Beschaffung:  


NUTS-3-Code: DE12B
Land: Deutschland  



Beginn: 01.05.2024 Ende: 30.04.2026  


Beschreibung: Optionale Vertragsverlängerung um 24 Monate bis 30.04.2028  

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

   

   

Qualitätskriterium
Name: Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen in Bezug auf die gesamte Fahrzeugflotte, Gewichtung: 10,00

Preis, Gewichtung: 90,00  

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Ja
Die CVD-Rechtsgrundlage, um festzustellen, welche Kategorie von Vergabeverfahren gilt: Sonstiger Dienstleistungsvertrag