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BA.356.959 - Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe



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Amtlicher Bekanntmachungstext

Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe  ( LRAKA-2024-0006 )

Vertragspartei und Dienstleister

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Internet-Adresse (URL): https://www.landkreis-karlsruhe.de
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Postleitzahl / Ort: 76133 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE123
Land: Deutschland
E-Mail: oepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Telefon: 0721 936-64200
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung  

Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein  

Verfahren

   

Richtlinie 2014/24/EU  

Interne Kennung: LRAKA-2024-0006
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe
Art des Auftrags: Dienstleistungen  

   

   

CPV-Code Hauptteil: 60112000-6  

   


NUTS-3-Code: DE123
Land: Deutschland
Weiterer Ort der Leistungserbringung
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: Ettlingen
NUTS-3-Code: DE123
Land: Deutschland  

   


Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Die vollständigen Ausschlussgründe stehen unter 5.1.9.

 

   

Verfahrensart: Offenes Verfahren  

Zusätzliche Informationen: Die Eintragung unter Abschnitt Verfahren, Zweck, Rechtsgrundlage "Richtlinie 2014/24/EU" erfolgt programmseitig automatisch. Andere Eintragungen sind nicht möglich. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV.  

Beschaffungsinformationen (allgemein)

   

Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 690073-2023  

Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein  

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
 

   

   

Eignung zur Berufsausübung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufstand vorbehalten:
§§ 3 ff. PBZugV

1) Vorbemerkungen
Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung - wie unten aufgeführt - für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Es sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen, die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen.

Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Anlage PL8). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG auch für diese Unternehmen vorzulegen.

2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente

PL2 - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug (nicht vor dem 01.10.2023 datierend) aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH; bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat: eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

PL3 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB

PL4 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

PL5 - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

PL6 - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: WL 1 - Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: TL1 - Referenzen
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz (Leistungen im Buslinienverkehr im ÖPNV) aus den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

TL1 ist ein Mindeststandard.
Die Referenz (TL1) muss folgende Angaben enthalten:
- Auftragnehmer der Referenz
- Bezeichnung der Referenz
- Auftraggeber
- Beschreibung des Auftrags
- Leistungszeitraum
- Auftragswert
 

Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.  

Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein  

Nebenangebote sind zulässig: Ja  

   

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein  

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt:

- Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986

- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002

- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 31. Oktober 2020  

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich  

Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein  

oben genannte Kontaktstelle  

   

   

Frist für den Eingang der Angebote: 09.04.2024 12:00 Uhr  

   

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU  

   

Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 09.04.2024, 12:01  

Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18d789b3f18-7814cdadb5502357  

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18d789b3f18-7814cdadb5502357
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU  

   

oben genannte Kontaktstelle  

   

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730  

   

   

Beschaffungsinformationen (speziell)

   

Beschreibung: Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2023/S 023-06440 und 2022/S 219-690073 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO1370/2007 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Ettlingen II des Landkreises Karlsruhe.

Folgende Buslinien werden im regulären Buslinienverkehr betrieben:
- 103 Malsch - Völkersbach (- Schöllbronn)
- 103s Sulzbach/Neumalsch - Malsch - Waldprechtsweier (nur Schulverkehr)
- 104 Waldprechtsweier - Malsch - Sulzbach - Oberweier - Ettlingenweier - Ettlingen
- 104s Malsch - Sulzbach - Oberweier - Bruchhausen - Ettlingen Carl-Orff-Schule (nur Schulverkehr)
- 105 Ettlingen Innenstadt - Wasen - West
- 110 (Waldprechtsweier - Malsch) - Bruchhausen - Ettlingen
- 111 Malsch Bahnhof - Industriegebiet - Neumalsch und zurück
- 112 Ettlingen Stadt - Erbprinz - Neuwiesenreben - Friedhof - Stadt
- 114 Malsch - Waldprechtsweier

Der Leistungsumfang dieser Linien umfasst rd. 43.747 Fahrplanstunden pro Normjahr.
Es sind grundsätzlich, außer auf der Linie 111, Standard-Linienbusse einzusetzen. Auf der Linie 103s sind, neben Standard-Linienbussen, zusätzlich Minibusse einzusetzen. Die Linien 104 und 110 werden, neben den Standard-Linienbussen, an Schultagen mit einem Gelenkbus bedient. Auf der Linie 111 ist ausschließlich ein Minibus im Einsatz.
Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen ; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ab dem 2. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2025) müssen mindestens sieben der im Buslinienverkehr des Linienbündels eingesetzten Busse neue Elektro-Standard-Linienbusse (batterieelektrisch, Neufahrzeuge) sein.
Für die Abstellung und Ladung der einzusetzenden Elektro-Standard-Linienbusse kann der Unternehmer kostenlos (außer Strom) eine vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellte Fläche mit fünf Ladepunkten (zwei Terra 184 CC Ladesäulen und eine Terra 184 C Ladesäule der ABB AG) in der Bahnhofstraße 16, 76275 Ettlingen ("Ladeinfrastrukturfläche") nutzen.
Ergänzend zu den Linien im regulären Buslinienverkehr ist in den Schwachlastzeiten (Mo - Sa abends/nachts sowie sonn- und feiertags ganztägig) auf der Linie 111 M in allen Ortsteilen der Gemeinde Malsch ein On Demand-Betrieb (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG) einzurichten.
Für den On Demand-Betrieb errechnet sich zunächst ein Leistungsumfang von 5.935 On-Demand-Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der Stunden innerhalb der Dispositionszeiten multipliziert mit der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge).

Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein  

Art der strategischen Beschaffung:
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Angabe unter "Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen" ist ein Pflichtfeld. Es wird kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
 

Laufzeit in Monaten: 108

 

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
Beschreibung: Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2034 (voraussichtlich in der Nacht vom 09. Dezember auf den 10. Dezember 2034 mit Betriebsende).
Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2032 schriftlich mit.  

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

Zusätzliche Informationen: 1) Der Bieter hat in einem Nachweis PL1 Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Nachweis PL7).

2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform Vergabe24 unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Dienstag, der 26. März 2024, 16:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal Vergabe24. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.

3) Die - zwingend über die Vergabeplattform einzureichenden - Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.

4) Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.  

   

Qualitätskriterium
Name: Umweltauswirkungen, Gewichtung: 20,00

Preis, Gewichtung: 80,00  

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Ja
Die CVD-Rechtsgrundlage, um festzustellen, welche Kategorie von Vergabeverfahren gilt: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße